NABU begrüßt Einigung im Vermittlungsausschuss
Berlin (ots)
Verhalten positiv beurteilt der Naturschutzbund NABU den im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss zum Hochwasserschutzgesetz. Eine Einigung mit den Ländern Brandenburg und Rheinland-Pfalz konnte nur durch eine Aufweichung von Vorschriften erreicht werden.
Der NABU begrüßt es, dass es künftig nur noch in Ausnahmefällen Baugebiete in Überschwemmungsgebieten geben wird. "Jede andere Lösung wäre ein Verstoß gegen das Gebot der Vernunft", sagte Leif Miller, Bundespolitischer Geschäftsführer des NABU. Auch die stärkere Öffentlichkeitsbeteiligung sei ein Schritt in die richtige Richtung.
Unverständnis äußerte Miller über das Blockade-Verhalten Sachsens beim Hochwasserschutz. Der Freistaat will der Novelle am Freitag im Bundesrat nicht zustimmen und eine Klage gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen, falls es die Länderkammer passiert. "Gerade Sachsen mit seinen schlimmen Erfahrungen der Flutkatastrophe an der Elbe im Jahr 2002 müsste beim Hochwasserschutz Vorreiter sein", so Miller.
Enttäuscht äußert sich der NABU dazu, dass in den Überschwemmungsgebieten weiterhin Ackerbau betrieben werden darf. Hochwässer würden damit weiterhin zum Verlust von Oberboden und zum Eintrag von Düngern und Pestiziden in unsere Gewässer führen. Mit der jetzt vorgeschlagenen Regelung würden die Bäche und Flüsse auch weiter durch falsch betriebene Landwirtschaft belastet.
"Nun müssen die Länder beweisen, dass sie in eigener Verantwortung Lösungen für dieses Problem finden können", betonte Miller. Der NABU ruft die Bundesländer dazu auf, ihrer im Vermittlungsausschuss übernommenen Verantwortung gerecht zu werden und den Ackeranteil in den Auen weiterhin zumindest durch finanzielle Förderung zu reduzieren.
Im Internet zu finden unter www.NABU.de
Für Rückfragen: Jörg-Andreas Krüger, Fachbereichsleiter Naturschutz und Umweltpolitik, Tel. 030-284984-24, mobil 0173-6004364
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