BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
BDZV: Werbeverbote sind gesetzlich erlassene Denkverbote
Berlin (ots)
Mit Unverständnis haben die Zeitungsverleger heute in Berlin auf den Beschluss des Deutschen Bundestags reagiert, wonach Tabakwerbung in Zeitungen und Zeitschriften künftig verboten sein soll. Es sei bedauerlich, dass diese Entscheidung gefällt wurde, obwohl über die Klage der deutschen Bundesregierung gegen das Tabakwerbeverbot vor dem Europäischen Gerichtshof noch gar nicht abschließend geurteilt worden sei, erklärte der BDZV. Viel schwerer wiege jedoch, dass mit dem Tabakwerbeverbot die Werbefreiheit eingeschränkt werde.
Es sei nie Intention der Zeitungsverleger gewesen, wirtschaftlichen Interessen einzelner Branchen wie hier der Tabak- und Zigarettenindustrie Vorschub zu leisten, bekräftigte der BDZV. Hier gehe es vielmehr um ein grundsätzliches Gut: Werbefreiheit sei Bestandteil der im Grundgesetz verankerten Meinungs- und Pressefreiheit. Mit Werbeverboten erlasse der Gesetzgeber jedoch schlicht Denkverbote und behandle die Deutschen damit als ein Volk unmündiger Verbraucher. Im Übrigen sei es überhaupt nicht nachvollziehbar, dass legal hergestellte und verkaufte Produkte in Zukunft nicht mehr legal beworben werden dürften.
Schon heute, warnte der BDZV weiter, werde auf EU-Ebene über vergleichbare Werbeverbote für Autos, Kinderspielzeug, Süßigkeiten, frei verkäufliche Medikamente und alkoholische Getränke nachgedacht, die dann in nationales Recht umgesetzt werden müssten - mit allen absehbaren wirtschaftlichen Folgen für die Medien in Deutschland.
Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de
Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de
Original-Content von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V., übermittelt durch news aktuell