Krings/ Voßhoff: Prozesskostenhilfe bleibt Hilfe in der Not
Berlin (ots)
Die Bundesregierung hat am heutigen Mittwoch im Kabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilfegesetzes auf den Weg gebracht. Dazu erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings und die rechtspolitische Sprecherin Andrea Voßhoff:
"Ziel des Gesetzes ist es, die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (PKH) sowie die Beratungshilfe effizienter zu gestalten, damit auch weiterhin alle Menschen in Deutschland Zugang zum Recht bekommen. In den letzten Jahren sind die Gesamtkosten für die PKH stark gestiegen und haben deswegen Einsparungen notwendig gemacht.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht insbesondere bei den vermehrt auftretenden missbräuchlichen Inanspruchnahmen der PKH dringenden Handlungsbedarf. Viel zu oft liegen die Voraussetzungen für eine Bewilligung gar nicht vor. Eine solche unberechtigte Bewilligung geht letztendlich zu Lasten der Menschen, die wirklich Hilfe brauchen. Deswegen wird es zukünftig eine umfassendere Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen geben. Gleichzeitig sollen auch die Bewilligungsvoraussetzungen für die Beratungshilfe konkreter gefasst und das Vergütungssystem flexibilisiert werden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lässt sich bei diesen Anpassungen vom Subsidiaritätsprinzip leiten. Wie alle Sozialleistungen sind PKH und Beratungshilfe Hilfe in der Not, auf die der Bürger nur als letztes Mittel zurückgreifen soll."
Hintergrund:
Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und FDP vereinbart, das Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht zu überprüfen und einer missbräuchlichen Inanspruchnahme entgegen zu wirken. Dies jedoch unter der Bedingung, dass der Zugang zum Recht allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von Einkünften und Vermögen weiterhin eröffnet bleibt.
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