CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Paziorek/Grill: Novelle des Atomgesetzes
ist zukunfts- und klimafeindlich
Berlin (ots)
Aus Anlass der heutigen Anhörung zur Novellierung des Atomgesetzes im Ausschuss Umweltschutz, Naturschutz und Reaktorsicherheit erklärt der umweltpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Paziorek MdB und der zuständige Berichterstatter im Umweltausschusses des Deutschen Bundestages, Kurt-Dieter Grill MdB:
Die Novelle des Atomgesetzes stellt für den Klimaschutz und den Standort Deutschland einen erheblichen Rückschlag dar. Das novellierte Atomgesetz ist zukunfts- und klimafeindlich und unsozial. Überdies setzt sie rechtspolitisch falsche Signale. Dies sind aus Sicht der Unionsfraktion wesentliche Ergebnisse der heutigen Anhörung "Entwurf eines Gesetzes zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität".
Der durch die Novelle initiierte Atomausstieg gefährdet die Erreichung der Klimaschutzziele von Kioto. Die Novelle bleibt die Antwort darauf, wie nach dem Ausstieg der CO2-Ausstoß reduziert werden soll, schuldig. Einig sind sich die Experten, dass allein mit erneuerbaren Energien, die durch den Ausstieg verursachten Versorgungslücken nicht CO2-neutral geschlossen werden können.
Es besteht die Gefahr, dass das Neubauverbot für Reaktoren in die technologische Isolation führt. Damit wird Deutschland den Anschluss an die internationale Entwicklung verlieren. Die Technologie der Hochtemperaturreaktoren bietet z. B. die Chance, Strom CO2-freundlich herzustellen und dabei alle gegen die herkömmliche Kernenergienutzung vorgebrachte Bedenken auszuräumen.
Deutschland wird durch den Ausstieg zusätzlich an kerntechnischer Kompetenz verlieren. Technische Kompetenz ist aber erforderlich, um die Kraftwerke auch für die Restlaufzeit sicher zu betreiben. Es ist absehbar, das Deutschlands Stimme in Fragen der Kernsicherheit international nicht mehr gehört wird.
Der Ausstieg aus der Kernenergie hemmt nicht nur die Entwicklung von Innovationspotential, er ist auch unsozial. Der Verlust von zahlreichen Arbeitsplätzen wird von den Experten als sicher vorausgesehen.
Auch rechtspolitisch setzt die Novelle, insbesondere bei der Entsorgung, falsche Signale. Mit dem praktischen Verzicht auf die Möglichkeit staatlicher Enteignung zum Zweck der Endlagerung verliert der Staat ein wichtiges Instrument, um das allgemeingesellschaftliche Interesse auf eine sichere Endlagerung auch tatsächlich durchzusetzen.
Bedauerlich ist, dass die Novelle bei der Entlagererkundung keinerlei Berichtspflicht der Bundesregierung vorsieht. Bei der Endlagerung handelt es sich um eine Frage von höchster sicherheitstechnischer Relevanz, die es gebietet, die Bundesregierung in die Pflicht zu nehmen. Sie muss darlegen, wie sie in Zukunft mit der Endlagerung verfahren will. Es muss verhindert werden, das die Antwort hierauf auf die nächste Generation vertagt wird.
Wir fordern die Bundesregierung daher auf,
- endlich klarzustellen, wie sie die Kernenergie CO2-neutral ersetzen will;
- für den Erhalt kerntechnischer Kompetenz durch Bereitstellung von Forschungsmitteln und den Erhalt von Lehrstühlen zu sorgen;
- eine Arbeitsplatzsicherungsprogramm für die durch den Ausstieg betroffenen Arbeitsplätze zu schaffen;
- eine Berichtspflicht der Bundesregierung zur Endsorgung in die Novelle des Atomgesetzes aufzunehmen.
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