CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Paziorek: Die Bauern nicht auf ihrem
Mist sitzen lassen
Berlin (ots)
Aus Anlass des heute im Bundestag beratenen Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften (BNatSchGNeuRegG) erklärt der umweltpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Paziorek MdB:
Nach § 5 Abs. 3 Nr. 6 des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes "ist die Tierhaltung unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten im Betrieb oder durch Kooperationsvereinbarungen zwischen Betrieben in einem ausgewogenen Verhältnis zum Pflanzenbau zu halten".
Es steht zu befürchten, dass sich aus dieser Regelung empfindliche Belastungen für die Landwirte ergeben. Nicht auszuschließen ist, dass nach dieser Regelung eine veredelungsintensive Viehzucht nur noch eingeschränkt möglich ist. Landwirtschaftlichen Betrieben mit knapper Flächenausstattung sind auf eine intensive Tierhaltung angewiesen. Die aus einem solchen Betrieb bisher resultierende Gülle konnte bislang überbetrieblich verwertet werden.
Die überbetriebliche Verwertung erfolgt durch Vermittlung Dritter, insbesondere Güllebörsen, oder auf der Grundlage von Gülleabnahmeverträgen. Die Regelung des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes verbunden mit den angekündigten Änderungen der Düngeverordnung lassen künftig erhöhte Anforderungen an die Verwertung der Wirtschaftsdünger erwarten. Voraussehbar ist, dass verarbeitete Gülle danach zur überbetrieblichen Verwertung über größere Distanzen transportiert werden muss.
Nach der im Bundesnaturschutzgesetz vorgesehenen Formulierung wäre weder die Gülleverwertung durch Vermittler (Güllebörsen) noch der Transport in Gebiete mit Nährstoffbedarf zulässig. Würden diese Optionen des überbetrieblichen Nährstoffausgleichs verbaut, hätte dies dramatische Auswirkungen auf die ländlichen Räume mit intensiver Tierhaltung. Weiter steigende Flächennachfrage bei bereits jetzt überhöhtem Pachtpreisniveau einerseits und Abstockung der Viehbestände andererseits wären die Folgen einer solchen Gesetzesregelung. Dies hätte nicht nur dramatische Auswirkungen auf die Veredelungsbetriebe, sondern auch auf die Wirtschaftskraft ganzer Regionen.
Viele Landwirte sind auf eine intensive Viehhaltung angewiesen. Sie ermöglicht es ihnen erst, ein angemessenes Einkommen zu erzielen.
Wir fordern daher die Bundesregierung auf, klarzustellen, dass die überbetriebliche Gülleverwertung durch die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes in keiner Weise eingeschränkt wird.
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