Winkelmeier-Becker: Einigung bei Menschenhandel und Zwangsprostitution
Berlin (ots)
Union realisiert Freierstrafbarkeit und bessere Ermittlungsansätze
Die Koalition hat sich im Rahmen der Berichterstattergespräche zum Gesetzentwurf über Menschenhandel und Zwangsprostitution geeinigt. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Es ist gut und wichtig, dass sich Freier von Zwangsprostituierten in Zukunft strafbar machen. Zwangsprostitution lebt von der Nachfrage, deshalb muss bei denen angesetzt werden, die dafür bezahlen: Ein Freier, der Anzeichen von Zwangsprostitution erkennt, darf sich nicht mit dem Satz rausreden dürfen: 'Ich hab' für alles bezahlt, der Rest ist mir egal!'. Die Einführung der Freierstrafbarkeit ist seit den Koalitionsverhandlungen ein wichtiges Anliegen der Union, das nun gegen anfänglich massiven Widerstand der SPD endlich umgesetzt wird.
Wichtig ist, dass gegen Menschenhändlerbanden zum Mittel der Wohnraumüberwachung gegriffen werden kann. Dies gibt neue Ermittlungsansätze, denn am Ende kommt es entscheidend darauf an, kriminelle Strukturen aufzudecken und den Tätern auch habhaft zu werden.
Wir bedauern, dass nicht gleichzeitig die Strafvorschriften zur Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei reformiert werden konnten. Hierzu war das SPD geführte Bundesjustizministerium nicht bereit. Es bleibt deshalb eine Unwucht, weil Arbeitsausbeutung, zum Beispiel als Erntehelfer, stärker sanktioniert werden kann, als die Ausbeutung in der Prostitution. Dabei macht es doch einen großen Unterschied, ob man beim Erdbeerpflücken ausgebeutet wird, oder durch entwürdigende und traumatisierende sexuelle Übergriffe. In der aktuellen Reform des § 177 StGB erkennen wir an, welch hohen Wert die sexuelle Selbstbestimmung hat. Deswegen hätten die Opfer in der Zwangsprostitution noch mehr Schutz verdient gehabt."
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