Altmaier: SPD in der Defensive - Tricksen und Täuschen statt Aufklärung
Berlin (ots)
Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im beantragten 1. Untersuchungsausschuss der 15. Wahlperiode, Peter Altmaier, MdB erklärt:
Die Ankündigung des designierten Obmanns der SPD im "Lügen" - Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages, Dr. Dieter Wiefelspütz, den vorliegenden Antrag auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses gegen den Willen des Antragstellers abzuändern und zu ergänzen, ist ein beispielloser Eingriff in die grundgesetzlich verankerten Rechte der Parlamentsminderheit und steht in diametralem Gegensatz zu den bislang von der SPD und ihrem Obmann vertretenen Auffassungen:
1. Der Wortlaut unseres Untersuchungsauftrages ist völlig eindeutig: Es geht um die Kontrolle des Handelns der Bundesregierung. Dies ist der klassische Paradefall für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen.
2. Die Behauptung der SPD, die Formulierung in dem Antrag "wer von allen Vorgenannten dieses wie und mit wessen Hilfe im Verantwortungsbereich der Bundesregierung getan und welche Verabredungen es dazu gegeben hat", verletze den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, ist haltlos und entbehrt jeder Grundlage. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht im sog. "Flick-Urteil" der Bundesregierung grundsätzlich einen nicht ausforschbaren Eigenbereich zuerkannt (z. B. im Hinblick auf die Vorbereitung von Kabinetts- und Ressortentscheidungen), doch kann der Umfang des geschützten Eigenbereichs stets nur im Hinblick auf einzelne konkrete Akte und Gespräche bestimmt werden. Keinesfalls kann die Regierung die Herausgabe von Dokumenten, Leitungsvorlagen oder Non-Papers, sowie die Auskunft über diesbezügliche Besprechungen generell verwehren. Schon gar nicht gilt dies im Hinblick auf objektive Daten und Fakten, wie sie Gegenstand des beantragten Untersuchungsausschusses sind. Dr. Dieter Wiefelspütz selbst hat noch vor wenigen Wochen in einem wiss. Aufsatz ausgeführt: "Der Regierung einen dauerhaft unerforschbaren Arkanbereich zuzubilligen, entspricht vorkonstitutionellem Denken und ist nicht durch das Prinzip der horizontalen Gewaltenteilung geboten". Der vorliegende Antrag ist daher über jeden verfassungsrechtlichen Zweifel erhaben. Das Vorgehen von Rot-Grün ist seinerseits verfassungswidrig: Offenbar glaubt man, nur so das Bekanntwerden belastender Dokumente und Aussagen verhindern zu können.
3. Die von Rot-Grün offenbar gewollte "Ergänzung" des Untersuchungsauftrages ist ebenfalls verfassungswidrig, da sie gegen das "Bepackungsverbot" verstößt. Es ist der vordergründige Versuch, den Untersuchungsausschuss in eine zahnlose "Enquete-Kommission" umzuwandeln, um auf diese Weise den Ausschuss an seiner eigentlichen Arbeit zu hindern.
Die Vernebelungs- und Verzögerungstaktik der SPD und ihre Tricksereien bis hin zum Verfassungsbruch belegen, dass der Untersuchungsausschuss dringend notwendig ist. Da er - wie alle Umfragen belegen - inzwischen auch auf zunehmende Unterstützung in der Öffentlichkeit stößt, wird die verzweifelte Abwehrstrategie der SPD nicht aufgehen. Schon in der letzten Wahlperiode hatte das Bundesverfassungsgericht Rot-Grün bescheinigt, die Minderheitenrechte der CDU/CSU im Untersuchungsausschuss in schwerwiegender Weise verletzt zu haben.
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