Rachel: Bulmahn hat bei Bachelor vorschnell gehandelt
Berlin (ots)
Anlässlich der Nichtanerkennung des deutschen Bachelor-Abschlusses in Großbritannien erklärt der Obmann für Bildungs- und Forschungspolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Rachel MdB:
Großbritannnien erkennt den deutschen Universitätsabschluss Bachelor (BA) nicht an. In den Empfehlungen des National Academic Recognition Information Centre (NARIC) wird der deutsche Bachelor sowohl von deutschen Fachhochschulen als auch von deutschen Universitäten nur als "ordinary bachelor degree" eingestuft. Dies bedeutet, dass die deutschen Bachelor-Absolventen keine Zulassung zum Masterstudium erhalten. Die Zulassung zu postgradualen Studiengängen ist so nur nach Einzelfallprüfung möglich. Denn zum Masterstudium wird in Großbritannien nur zugelassen, wer ein "Honours Bachelor" vorweisen kann.
Dies ist ein Schlag für die Internationalisierung des deutschen Hochschulstandortes. Bundesbildungsministerin Bulmahn hat einen Fehler gemacht, als sie bei der 6. Hochschulrahmengesetznovelle (HRG) die sofortige Überführung der Bachelor- und Masterstudiengänge in das Regelangebot der Hochschulen gesetzlich durchgesetzt hat. Dieses war sowohl von den Sachverständigen als auch von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Anhörung des Bundestages zur 6. HRG-Novelle ausdrücklich abgelehnt und als zu früh kritisiert worden.
Denn die Qualitätssicherung der neuen Studiengänge durch ein Akkreditierungssystem hat nur einen kleinen Teil dieser Studiengänge erfasst.
Die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen war eine richtige Entscheidung. Sie ist ein Beitrag zur Internationalisierung des deutschen Hochschulstandortes. Allerdings setzt sie eine Qualitätssicherung der Studiengänge voraus. Dabei kommt dem Akkreditierungsrat eine besondere Rolle zu. Eine Zulassung und Anerkennung der Bachelorstudiengänge darf erst dann erfolgen, wenn eine Qualitätssicherung durch den Akkreditierungsrat sichergestellt ist.
Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn und die Kultusministerkonferenz (KMK) sind aufgefordert, schnellstmöglich den entstandenen Missstand zu korrigieren, damit die Studierenden nicht die Leidtragenden sind. Denkbar wären ein staatliches bilaterales Äquivalenzabkommen zwischen der Bundesrepublik und dem Vereinigten Königreich über die akademische Anerkennung oder eine vergleichbare Vereinbarung der Hochschulrektorenkonferenz mit ihren Kollegen in Großbritannien.
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