Alle Storys
Folgen
Keine Story von CDU/CSU - Bundestagsfraktion mehr verpassen.

CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Luczak/Hirte: Unternehmen in Corona-Krise handlungsfähig halten

Berlin (ots)

Anpassungen im Gesellschafts- und Insolvenzrecht

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen viele Unternehmen hart. Der Bundestag hat daher heute mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Unternehmen auch in der Krise handlungsfähig hält. Dazu können Sie den rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jan-Marco Luczak sowie den für das Wirtschaftsrecht zuständigen Berichterstatter Heribert Hirte wie folgt zitieren:

Jan-Marco Luczak: "Wir als Union wollen Unternehmen auch während der Corona-Pandemie handlungsfähig halten. Angesichts flächendeckender Kontaktsperren und Ausgangsbeschränkungen stehen viele Gesellschaften vor dem Dilemma, ihre gesetzlich vorgeschriebenen Präsenzveranstaltungen nicht abhalten zu können. Und das inmitten der Hauptversammlungssaison 2020. Wir haben daher heute den gesetzlichen Rahmen dafür geschaffen, virtuelle Versammlungen einzuberufen, also auf körperliche Präsenz zu verzichten. Damit ermöglichen wir Vorständen und Gesellschaften auch in Zeiten der Corona-Krise die rechtssichere Organisation und Durchführung ihrer Versammlungen. Gleichzeitig haben wir auch die gesetzliche Fristen in Bezug auf die Einberufung und Durchführung der Versammlung ausgeweitet.

Diese organisatorischen Erleichterungen sollen ihre Wirkung rechtsformübergreifend entfalten - und gelten damit für Kapital- und Personengesellschaften gleichermaßen. Bei alledem haben wir die Interessen und Rechte aller Stakeholder im Blick. Falls sich in den kommenden Monaten erneut Handlungsbedarf zeigen sollte, werden wir gesetzlich nachsteuern.

Heribert Hirte: "Es ist gut, dass wir uns als Gesetzgeber im Eilverfahren auf erste dringend notwendige Schritte einigen konnten, mit denen wir Unternehmen auch in Zeiten der Corona-Pandemie entschlossen unter die Arme greifen und vor allem Strafbarkeitsrisiken wegen Insolvenzverschleppung beseitigen. Uns ist bewusst, dass dadurch allein mögliche wirtschaftliche Schieflagen nicht verhindert werden können. Nur gemeinsam mit ihren Gläubigern und der Zufuhr von Eigenkapital werden die Unternehmen die Talsohle durchschreiten können. Für dieses Miteinander und das Aufrechterhalten bislang erfolgreicher Geschäftsbeziehungen bereiten wir als Gesetzgeber nun den Boden.

Zugleich werden wir genau beobachten, ob diese Erleichterungen in angemessener Weise angewandt und nicht zum Nachteil anderer Marktteilnehmer ausgenutzt werden. Das Insolvenzverfahren ist ein erfolgreiches Instrument zur Marktbereinigung unter Einbindung aller Beteiligten. Wir schalten jetzt mit spezifischen Maßnahmen in den Krisenmodus. Klar ist aber auch, dass wir so schnell wie möglich zu den geordneten Verfahren der Insolvenzordnung zurückkehren wollen. Ebenso werden wir genau schauen, ob Unternehmen, die schon vorher in einer Schieflage waren, versuchen, die neuen Sonderregeln zu Lasten ihrer Gläubiger auszunutzen."

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
  • 25.03.2020 – 14:35

    Schön/Schipanski: Innovationskraft der Digitalwirtschaft sichern

    Berlin (ots) - Rettungsschirm für Startups geöffnet Im Rahmen der geplanten finanziellen Hilfen in der Corona-Krise sollen auch Unternehmen Anträge beim neuen Wirtschaftsstabilisierungsfonds stellen können, die in Finanzierungsrunden von privaten Kapitalgebern mit einem Unternehmenswert von mindestens 50 Millionen Euro bewertet wurden. Damit können auch Startups ...

  • 25.03.2020 – 13:00

    Maag/Nüßlein: Bessere Koordinierung bei nationalen Epidemien

    Berlin (ots) - Optimierte Krisenreaktionen durch Anpassung des Infektionsschutzgesetzes Der Deutsche Bundestag beschließt am heutigen Mittwoch das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein, und die gesundheitspolitische ...