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UNHCR Deutschland

UNHCR schlägt Gesetzesänderung zu Kettenduldungen vor

Berlin (ots)

Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) spricht sich
für Verbesserungen zugunsten von Flüchtlingen ohne gesicherten 
Aufenthaltsstatus aus. Sie werden in  Deutschland seit Jahren 
lediglich geduldet, obwohl sie in ihre Heimat nicht zurückkehren 
können.
Der UNHCR-Regionalvertreter für Deutschland, Österreich und die 
Tschechische Republik, Gottfried Köfner, sagte heute in Berlin, das 
Zuwanderungsgesetz habe bislang in der Praxis das erklärte Ziel nicht
erreicht, die Zahl der so genannten Kettenduldungen zu verringern. 
Die meisten Betroffenen erhielten auch unter dem neuen Recht keinen 
gesicherten Aufenthaltsstatus und damit keine 
Integrationsperspektive.
Einen Hauptgrund hierfür sieht der UNHCR-Vertreter darin, dass die
Frage der Zumutbarkeit der Rückkehr weitgehend ausgeblendet sei. 
Stattdessen stellten die Behörden allein darauf ab, ob eine 
freiwillige Rückkehr der Betroffenen in ihre Heimatländer 
grundsätzlich möglich sei. Eine Aufenthaltserlaubnis werde deshalb 
verweigert, es bleibe lediglich die Duldung.
Hauptleidtragende dieser Praxis, so Köfner, seien Personen, die 
zum Teil bereits vor Jahren als Schutzbedürftige nach Deutschland 
gekommen seien. Hierzu zählten vor allem Flüchtlinge, die vor 
nichtstaatlicher Verfolgung aus ihren Heimatländern geflohen seien. 
Sie seien jedoch aufgrund der früheren Rechtslage im Asylverfahren 
gescheitert. Zudem seien aber auch Bürgerkriegsflüchtlinge betroffen.
Darüber hinaus gehe es um Flüchtlinge, deren Anerkennung aus 
völkerrechtlicher Sicht verfrüht widerrufen worden sei. Sie könnten 
aufgrund der unsicheren Lage in ihren Heimatländern weiterhin nicht 
zurückkehren. "Für all diese Menschen gilt: Ihr Flüchtlingsschicksal 
hat kein Ende gefunden", sagte Köfner.
Zur Lösung dieser Problematik schlug der UNHCR-Vertreter eine 
Änderung der geltenden Rechtslage vor. Zwar seien die bereits 
bestehenden Härtefallkommissionen in Einzelfällen hiIfreich, sie 
könnten jedoch das Problem nicht grundsätzlich lösen. Hierzu sei es 
notwendig, die Frage der Zumutbarkeit der Rückkehr stärker in den 
Blickpunkt der Entscheidung über die Erteilung einer 
Aufenthaltserlaubnis zu nehmen.
Köfner nannte in diesem Zusammenhang vier Punkte: "Die Dauer des 
bisherigen Aufenthalts, das Alter der Betroffenen, die soziale 
Verwurzelung in Deutschland sowie die Lage in den jeweiligen 
Heimatländern und die damit verbundenen tatsächlichen Möglichkeiten 
für eine Reintegration. Diese Kriterien sollten mit ausschlaggebend 
sein, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen."

Pressekontakt:

Stefan Telöken
UNHCR Deutschland
Telefon: 030/20 22 02-26/10
Telefax: 030/20 22 02-23
Internet: www.unhcr.de

Original-Content von: UNHCR Deutschland, übermittelt durch news aktuell

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