UNHCR schlägt Gesetzesänderung zu Kettenduldungen vor
Berlin (ots)
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) spricht sich für Verbesserungen zugunsten von Flüchtlingen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus aus. Sie werden in Deutschland seit Jahren lediglich geduldet, obwohl sie in ihre Heimat nicht zurückkehren können.
Der UNHCR-Regionalvertreter für Deutschland, Österreich und die Tschechische Republik, Gottfried Köfner, sagte heute in Berlin, das Zuwanderungsgesetz habe bislang in der Praxis das erklärte Ziel nicht erreicht, die Zahl der so genannten Kettenduldungen zu verringern. Die meisten Betroffenen erhielten auch unter dem neuen Recht keinen gesicherten Aufenthaltsstatus und damit keine Integrationsperspektive.
Einen Hauptgrund hierfür sieht der UNHCR-Vertreter darin, dass die Frage der Zumutbarkeit der Rückkehr weitgehend ausgeblendet sei. Stattdessen stellten die Behörden allein darauf ab, ob eine freiwillige Rückkehr der Betroffenen in ihre Heimatländer grundsätzlich möglich sei. Eine Aufenthaltserlaubnis werde deshalb verweigert, es bleibe lediglich die Duldung.
Hauptleidtragende dieser Praxis, so Köfner, seien Personen, die zum Teil bereits vor Jahren als Schutzbedürftige nach Deutschland gekommen seien. Hierzu zählten vor allem Flüchtlinge, die vor nichtstaatlicher Verfolgung aus ihren Heimatländern geflohen seien. Sie seien jedoch aufgrund der früheren Rechtslage im Asylverfahren gescheitert. Zudem seien aber auch Bürgerkriegsflüchtlinge betroffen. Darüber hinaus gehe es um Flüchtlinge, deren Anerkennung aus völkerrechtlicher Sicht verfrüht widerrufen worden sei. Sie könnten aufgrund der unsicheren Lage in ihren Heimatländern weiterhin nicht zurückkehren. "Für all diese Menschen gilt: Ihr Flüchtlingsschicksal hat kein Ende gefunden", sagte Köfner.
Zur Lösung dieser Problematik schlug der UNHCR-Vertreter eine Änderung der geltenden Rechtslage vor. Zwar seien die bereits bestehenden Härtefallkommissionen in Einzelfällen hiIfreich, sie könnten jedoch das Problem nicht grundsätzlich lösen. Hierzu sei es notwendig, die Frage der Zumutbarkeit der Rückkehr stärker in den Blickpunkt der Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu nehmen.
Köfner nannte in diesem Zusammenhang vier Punkte: "Die Dauer des bisherigen Aufenthalts, das Alter der Betroffenen, die soziale Verwurzelung in Deutschland sowie die Lage in den jeweiligen Heimatländern und die damit verbundenen tatsächlichen Möglichkeiten für eine Reintegration. Diese Kriterien sollten mit ausschlaggebend sein, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen."
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