Mayer: Urteil überraschend kurz und deutlich
Berlin (ots)
Anlässlich des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Rechtmäßigkeit der nationalen Umsetzung der Richtlinie (95/46/EG) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs, welches die bisherige Umsetzungspraxis der Richtlinie (95/46/EG) zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr bezüglich der Einrichtung der nationalen Kontrollstellen in den Bundesländern für den nicht-öffentlichen Bereich für nicht europarechtskonform erklärt hat, überrascht nicht nur in seinem Ergebnis, sondern auch in seiner Kürze und Deutlichkeit.
Der Generalanwalt hatte im November 2009 die bisherige Umsetzungspraxis in den Bundesländern, ebenso wie die Bundesregierung, noch für europarechtskonform angesehen. Dass der Europäische Gerichtshof nunmehr von den Bundesländern verlangt, ein seit mehr als 30 Jahrzehnten bewährtes Kontrollsystem aufzugeben, stellt im Ergebnis für mich eine Stärkung des nationalen Vollzugs des Datenschutzrechts dar.
Aus dem Urteil ergibt sich somit ein weiterführender Optimierungsbedarf für die Unabhängigkeit der nationalen Datenschutzbehörden. Die hiermit verbundene Anpassung der Rechtslage richtet sich jedoch vornehmlich an die Bundesländer.
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