CSU-Landesgruppe
Zeitlmann: Rot-grünes Gesetz ist Stückwerk
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen abschließenden Beratung mehrerer Gesetzesentwürfe im Deutschen Bundestag zur Verbesserung des Schutzes vor Sexualstraftaten erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Wolfgang Zeitlmann:
Der rot-grüne Gesetzentwurf ist Stückwerk. Er bleibt deutlich hinter dem zurück, was zum Schutz der Bevölkerung vor Sexualverbrechen und anderen schweren Straftaten nötig ist. Nötig sind eine nachträgliche Sicherungsverwahrung bei hochgradig gefährlichen Sexualstraftätern, eine Kennzeichnung des sexuellen Missbrauchs von Kindern als Verbrechen, die Möglichkeit der Telefonüberwachung sowie eine konsequente Nutzung der DNA-Analyse.
Es ist nicht einzusehen, dass Sexualstraftäter, deren weiterhin bestehende Gefährlichkeit sich erst während der Verbüßung der Haftstrafe herausstellt, wieder auf freien Fuß kommen, nur weil es nicht möglich ist, sie in Sicherungsverwahrung zu nehmen. Die vorbehaltene Sicherungsverwahrung von Rot-Grün ist keine Lösung. Sie erfasst nicht diejenigen, die bereits verurteilt sind. Es muss möglich sein, diese tickenden Zeitbomben von der Bevölkerung fern zu halten. Schließlich besteht noch die Gefahr, dass ein Richter eher von der Vorbehaltslösung Gebrauch machen wird, statt gleich beim Urteilsspruch die anschließende Sicherungsverwahrung auszusprechen. Zudem muss auch der Vorbehalt bereits bei der Urteilsverkündung ausgesprochen sein. Damit können all die, deren Gefährlichkeit sich erst später herausstellt, auf freien Fuß gesetzt werden.
Auch die DNA-Analyse muss ausgeweitet werden. Sie hat sich in den vergangenen Jahren als hervorragendes Beweismittel bewährt. Deshalb muss künftig aus Anlass jedweder Straftat die richterliche Anordnung der DNA-Analyse möglich sein, sofern Grund zu der Annahme besteht, dass von dem Täter Sexualtaten oder andere schwere Straftaten zu befürchten sind.
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