CSU-Landesgruppe
Kalb, Fahrenschon, Michelbach, Müller: Ungeklärte Fragen bei Kontenabfrage zügig gesetzlich regeln
Berlin (ots)
Anlässlich des morgen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages stattfindenden Fachgespräches zur ab 1. April geltenden Kontenabfrage erklären der finanz- und haushaltspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb, und die Mitglieder im Finanzausschuss der CSU-Landesgruppe, Georg Fahrenschon, Hans Michelbach und Stefan Müller:
Die CSU-Landesgruppe wird bei dem morgigen Fachgespräch, das auf Initiative der Union stattfindet, die ab 1. April geltende Kontenabfrage näher beleuchten. Dies möchten wir mit Blick auf die öffentliche Diskussion und die in Kürze anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kontenabfrage. Wir wollen morgen von den Experten u. a. wissen, wie sie die Ausgestaltung der Abfragemöglichkeiten für andere Verwaltungen als die Finanzbehörden einschätzen und welchen gesetzlichen Änderungsbedarf sie für eine verfassungskonforme Regelung sehen. Zudem interessiert uns, inwieweit die bisher nicht gesetzlich vorgesehene Information des betroffenen Steuerbürgers über die in seinem Steuerfall vorgenommene Kontenabfrage mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar ist. Auch hier gibt es Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Darüber hinaus ist für uns der Stand der technischen Umsetzung der ab 1. April geltenden Regelung von Interesse, da auch hier von dem Bundesfinanzministerium noch nicht alle Fragen geklärt sein sollen, die eine termingerechte Einführung ermöglichen.
Angesichts der vielschichtigen Unsicherheiten bei der Kontenabfrage muss die rot-grüne Bundesregierung, die das Gesetz zur Kontenabfrage initiiert hat, für eine Lösung der offenen Fragestellungen sorgen und unverzüglich die entsprechenden Gesetzesänderungen vorlegen. Wir sind der Auffassung, dass es nicht ausreicht und verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist, wichtige Inhalte in diesem für die Menschen hoch sensiblen Bereich dem Verordnungsgeber zu überlassen. Wir kündigen deshalb bereits jetzt an, auf Basis der Expertenanhörung einen Antrag vorzulegen, der die Bundesregierung zur Erarbeitung entsprechender gesetzlicher Änderungen auffordert. Dann kann Rot-Grün im Parlament beweisen, welchen Stellenwert sie einer verfassungskonformen und bürgernahen Kontenabfrage einräumen.
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