CSU-Landesgruppe
Hofbauer
Nüßlein: Die EU muss das Subsidiaritätsprinzip wahren
Berlin (ots)
Anlässlich der Debatte im Deutschen Bundestag zum Entwurf einer europäischen Bodenschutzrahmenrichtlinie erklären der umweltpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Klaus Hofbauer, und der Berichterstatter im Umweltausschuss, Dr. Georg Nüßlein:
Es gibt keinen Grund für eine Zuständigkeit der Europäischen Union für den Bodenschutz. Die nationale Gesetzgebungskompetenz muss erhalten bleiben. Der Subsidiaritätsgrundsatz ist zu wahren, wonach die EU nur tätig werden darf, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können. Insbesondere Deutschland hat mit seinem Bodenschutzrecht bewiesen, dass dieser Bereich der Umweltgesetzgebung national vorbildlich gestaltbar ist. Die EU-Kommission trifft eine fachliche Fehleinschätzung, wenn sie argumentiert, es gebe eine nennenswert grenzüberschreitende Bodenerosion, die eine Kompetenzverlagerung auf die europäische Ebene rechtfertige. So hat es die EU-Kommission in ihrem Vorschlag eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz behauptet. Von diesem Vorstoß ist nur ein Anwachsen der Bürokratie und der Berichts- und Dokumentationspflichten zu Lasten der Bodennutzer, Land- und Forstwirte zu erwarten.
Der Bundesumweltminister ist aufgerufen sich der Position der Bundesländer anzuschließen und sich gegen eine entsprechende Vergemeinschaftung des Bodenschutzrechts zu stemmen.
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