Rechtsposition von Teilzeitbeschäftigten vor dem EuGH gestärkt
Rechtsposition von Teilzeitbeschäftigten vor dem EuGH gestärkt In dem vom 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts nach Luxemburg überwiesenen Vorabentscheidungsersuchen hatte ein Pilot der Lufthansatochter Cityline gegen seinen Arbeitgeber geklagt. Im Kern ging es um die Frage, ob die auch deutschlandweit häufig anzutreffende Norm, wonach ein Teilzeitbeschäftigter ...