Westfalen-Blatt: zum Strafmaß für Kinderpornobesitz
Bielefeld (ots) - Drei Monate Haft - das ist die Mindeststrafe für jemanden, der Kinderpornos besitzt. Zwölf Monate Haft - das ist die Mindeststrafe für jemanden, der in eine Privatwohnung einbricht. Stimmt da das Verhältnis noch? Polizisten, die sich überlastet fühlen, priorisieren ihre Arbeit. Dabei können sie angesichts des Strafgesetzbuchs zu dem Schluss kommen, dass die Verfolgung eines Einbrechers wichtiger ...