Verbraucherfreundliche Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf für Stromkunden
Kaarst (ots) - Stromanbieter dürfen gegenüber ihren privaten Endkunden keine Abschlagszahlungen festsetzen, die sich nicht am Vorjahresverbrauch orientieren. Desweiteren dürfen Stromanbieter Guthaben aus dem Vorjahr nicht mit laufenden Abschlagzahlungen des Folgejahres verrechnen. Diese verbraucherfreundliche Entscheidung zugunsten der Stromkunden hat das ...