Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
IM-MV: Stadtkernsanierung Friedland: Stadt erhält Kofinanzierungsmittel für den Ausbau der Wollweberstraße
Schwerin (ots)
Zuwendung in Höhe von 519.136,79 EUR auf Grundlage der Richtlinie für die Gewährung von Kofinanzierungshilfen gewährt werden. In der Innenstadt von Friedland (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) wird die Wollweberstraße 4 saniert und umgestaltet. So wird u.a. die Entwässerung verbessert und die neue Straßenoberfläche an das aktuelle und zu erwartende Verkehrsaufkommen angepasst. Darüber hinaus sollen baugeschichtliche Aspekte und Besonderheiten im Stadtgrundriss in der Gestaltung der Wollweberstraße Berücksichtigung finden.
Die Stadt Friedland hatte beim Innenministerium für ihre Straßenbaumaßnahme Fördermittel aus dem Kofinanzierungsprogramm der Landesregierung beantragt, damit die Stadt ihren Eigenanteil finanzieren kann und somit für diese Maßnahme in den Genuss von Städtebaufördermitteln des Landes kommt.
Nun ist dem Bürgermeister ein Bewilligungsbescheid über rund 520.000 EUR zugesandt worden. Hauptzuwendungsgeber ist das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V mit einer Förderung in Höhe von 750.700 EUR.
"Der Erhalt und die Weiterentwicklung unserer Städte und Gemeinden ist eine wichtige Voraussetzung für das Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger", so Innenminister Lorenz Caffier. "Daher ist es richtig, dass die Stadt mit der Erneuerung der Wollweberstraße die begonnene gestalterische und funktionale Aufwertung der Straßenzüge im Sanierungsgebiet der historischen Altstadt fortsetzt. Die durch Fördermittel unterstützten Investitionen helfen auch der klein- und mittelständigen Wirtschaft vor Ort."
Dieses für Friedland wichtige Straßenbauvorhaben wäre ohne Hilfe aus dem Kofinanzierungsprogramm nicht umsetzbar gewesen, denn nur so kann die Stadt in Anbetracht der angespannten Haushaltslage ihre Eigenmittel bereitstellen. Gleichzeitig verschafft die Kofinanzierungshilfe finanzielle Spielräume für andere unabweisbare Vorhaben.
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