Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg
ZOLL-BB: 25 Jahre Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe (GFG) Brandenburg
Eberswalde/Brandenburg (ots)
Am 13. September 1999 unterzeichneten die damalige Oberfinanzdirektion Cottbus und das Landeskriminalamt Brandenburg die "Vereinbarung über die Einrichtung einer gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe". In der Finanzermittlungsgruppe ermitteln Beamte des Zollfahndungsamtes Berlin-Brandenburg und des Landeskriminalamtes Brandenburg gemeinsam zu Straftaten der Geldwäsche. Gegenwärtig arbeiten sechs Beamte des LKA Brandenburg und sechs Beamte des Zollfahndungsamts Berlin-Brandenburg in der GFG zusammen. Seit ihrer Gründung hat die GFG ihren Sitz beim Landeskriminalamt Brandenburg.
Die GFG arbeitet seit ihrem Bestehen eng mit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Geldwäschekriminalität des Landes Brandenburg zusammen, die ebenfalls seit 1999 existiert. Darüber hinaus erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden für den Bereich der Geldwäsche, mit Partnerdienststellen im Bundesgebiet sowie mit den Finanzbehörden der Länder.
Historie:
Die Bildung der Finanzermittlungsgruppe im Jahre 1999 trug dem Umstand sich überschneidender gesetzlicher Zuständigkeiten und der Notwendigkeit einer zentralen Bekämpfung der Geldwäsche Rechnung. Bis zum 1992 eingeführten Straftatbestand der Geldwäsche in das Strafgesetzbuch (§ 261 StGB) erfolgten die Ermittlungen unabhängig voneinander in beiden Behörden. Die Bildung der Ermittlungsgruppe bündelte die Kompetenzen in der Bearbeitung von Geldwäscheverdachtsfällen.
Aktuelle Arbeitsbilanz/Ermittlungserfolge: Im Jahr 2023 wurden mehr als 2.000 Eingänge bearbeitet. In diesem Jahr gingen bei der GFG Brandenburg bereits knapp 1.500 Geldwäscheverdachtsmeldungen von der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) und 200 Barmittelfeststellungen vom Flughafen Berlin - Brandenburg und aus der Grenzregion zur Republik Polen ein. In den vergangenen Jahren konnten in einigen herausragenden Fällen durch die GFG erfolgreiche Ermittlungen geführt und erhebliche inkriminierte Vermögenswerte gesichert werden:
- So wurde im Jahr 2023 in einem wegen Geldwäsche geführten Ermittlungsverfahren im Rahmen von mehreren Durchsuchungsmaßnahmen insgesamt 220 kg Silberbarren, 5 kg Goldbarren, mehrere Millionen Euro in Bitcoins sowie ein hochwertiges Kraftfahrzeug aufgefunden und neben zwei Immobilien beschlagnahmt. Die Gelder stammten aus einem großangelegten Kapitalanlagebetrug, bei dem vorwiegend südkoreanische Anleger um umgerechnet mindestens 29 Millionen Euro betrogen wurden. - Auch im Jahr 2023 wurden durch Kontrollbeamte des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) bei nach Polen reisenden vietnamesischen Staatsangehörigen insgesamt 1,027 Millionen Euro Bargeld, versteckt in am Körper getragenen Geldwesten, aufgefunden und sichergestellt. Mutmaßlich stammen diese Gelder aus Betäubungsmittelstraftaten. Die Gelder wurden zwischenzeitlich durch Beschlüsse des zuständigen Amtsgerichts beschlagnahmt.
Zusatzinformationen:
- Arbeitsgegenstand:
Bei der Geldwäsche werden illegal erwirtschaftete Gelder bzw. illegal erworbene Vermögenswerte in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf eingeschleust. Geldwäsche ist immer mit einer entsprechenden kriminellen Vortat verbunden und eine Strafbarkeit nur gegeben, wenn sich diese Vortat zumindest mit ausreichender Sicherheit nachvollziehen lässt. Seit der Änderung des Strafgesetzbuches im Jahr 2021 und der damit verbundenen Einführung des sogenannten All-Crime-Ansatzes sind Geldwäscheermittlungen auch bei niedrigschwelligeren Delikten als Verbrechenstatbeständen möglich.
- Gesetzliche Grundlagen:
Neben dem Straftatbestand der Geldwäsche im Strafgesetzbuch bilden die Regelungen des Geldwäschegesetzes (GwG) die Grundlage für die Tätigkeit der Finanzermittlungsgruppe. Das Geldwäschegesetz verpflichtet Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister, aber auch Spielbanken, Immobilienmakler und Güterhändler dazu, sogenannte Geldwäscheverdachtsmeldungen zu erstatten, wenn sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Transaktionen hegen. Den Strafverfolgungsbehörden wird somit die Möglichkeit zur Prüfung gegeben, ob es sich bei den gemeldeten Finanztransaktionen um Gelder aus Straftaten handelt. Bestätigt sich der Verdacht, können die Gelder und Vermögenswerte eingezogen und die Täter zur Verantwortung gezogen werden. Die Bearbeitung von Verfahren, die auf derartigen Meldungen beruhen, ist ein wichtiges Tätigkeitsfeld der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe. Zudem werden alle Vorgänge, die auf Barmittelfeststellungen nach dem Zollverwaltungsgesetz am Flughafen BER und im Grenzgebiet zur Republik Polen beruhen, bearbeitet. Auch in diesen Fällen werden regelmäßig sechsstellige Beträge sichergestellt und nach Abschluss der Ermittlungen durch die Justiz eingezogen.
- Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen:
Bei der FIU handelt es sich um die nationale Zentralstelle für die Entgegennahme, Sammlung und Auswertung von Verdachtsmeldungen über auffällige Finanztransaktionen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche, damit zusammenhängenden Vortaten oder Terrorismusfinanzierung stehen könnten und ihr ausschließlich von den nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten übermittelt werden. Um die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der FIU und den Strafverfolgungsbehörden kontinuierlich zu fördern und die übergreifenden Fachprozesse weiter zu optimieren, setzt die FIU in den Landeskriminalämtern - so auch in Berlin und Brandenburg - FIU-Verbindungsbeamtinnen und -beamte ein.
Rückfragen bitte an:
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Pressestelle
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Telefon: 0335/563-2062
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