Raumordnungsverfahren für Offshore-Windpark Nordergründe mit positivem Bescheid abgeschlossen
Bremen (ots)
Die Bezirksregierung Lüneburg hat das Raumordnungsverfahren für den geplanten Offshore-Windpark Nordergründe der Energiekontor AG mit der Landesplanerischen Feststellung abgeschlossen. Damit wird die Vereinbarkeit von bis zu 25 Windenergieanlagen mit einer maximalen Nennleistung von je 5 Megawatt, die bis zu rd. 170 m hoch sein können, mit den Erfordernissen der Raumordnung festgestellt. Die Planung zur Realisierung dieses Projektes kann nun zügig weiter gehen. Der Offshore-Windpark, mit dessen Bau bis 2006 begonnen werden soll, wird in der Wesermündung rund 20 km nördlich von Wilhelmshaven und gut 20 km nordwestlich vor der Wurster Küste liegen.
Die Bezirksregierung Lüneburg konnte die positive Entscheidung treffen, weil der Windpark gegenüber der ursprünglichen Planung verkleinert wurde und weil er der Sammlung von Erfahrungen für die weiteren in der Nordsee in tieferem Wasser geplanten Offshore-Windparks dient. Vorteile des Vorhabens auf den Nordergründen sind das hier noch relativ flache Wasser und die Nähe zu den Häfen sowie zum Land. Durch die jetzt gefundene Größe werden die möglichen Beeinträchtigungen des Naturschutzes, der Fischerei und des Landschaftsbildes auf ein akzeptables Maß reduziert.
Für den Windpark ist eine Kabelanbindung zur Einspeisung in das Stromnetz erforderlich. Dafür ist noch eine Detailabstimmung mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung über die Querung von Weser und Jade erforderlich. Sobald diese erfolgt ist, wird die Landesplanerische Feststellung entsprechend ergänzt.
Die Energiekontor AG kann jetzt die Unterlagen für die noch erforderliche Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erarbeiten. Für diese Genehmigung ist ebenfalls die Bezirksregierung Lüneburg zuständig. Neben der Klärung technischer Details ist dabei eine formelle Verträglichkeitsprüfung nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz durchzuführen, in der die Vereinbarkeit des Windparks mit dem Natura 2000-Netz der EU noch genauer geprüft wird. Dabei geht es um die Vereinbarkeit mit den im Wattenmeer liegenden Naturschutz- und Vogelschutzgebieten. Grundsätzlich wird diese Vereinbarkeit im Rahmen der jetzt ergangenen Landesplanerischen Feststellung positiv eingeschätzt, weil die Errichtung des Windparks als Projekt zur Sammlung von Erfahrungen im öffentlichen Interesse liegt
Mit der weiteren Planung und letztlich mit dem Bau des Offshore-Windparks Nordergründe der Energiekontor AG verbindet das Land Niedersachsen die Erwartungen auf die Weiterentwicklung und den Ausbau der Windenergie auf dem Meer und besonders auch auf die damit verbundene wirtschaftliche Entwicklung des niedersächsischen Küstenraums.
"Mit dieser positiven Entscheidung ist Energiekontor und die Windkraftbranche bei der Realisierung von Windkraftprojekten auf dem Meer einen großen Schritt vorangekommen" sagt Martin Bretag, Leiter der Abteilung Offshore bei der Energiekontor AG. "Die günstige geografische Lage des Windparks erlaubt es uns, diese zukunftsträchtige Art der Stromerzeugung vergleichsweise schnell zu realisieren und wichtige Erfahrung für zukünftige Projekte zu sammeln," so Bretag weiter.
An dem Raumordnungsverfahren waren rund 90 Träger öffentlicher Belange aus Gemeinden, Landkreisen, Landes- und Bundesbehörden, Umweltverbänden und Vertretern der Fischerei, der Seglervereine und des Tourismus beteiligt. Kritikpunkte dieser Stellen waren die Nähe zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, der zugleich FFH- und EU-Vogelschutzgebiet ist, die Beeinträchtigung der Krabbenfischerei, des Landschaftsbildes sowie befürchtete negative Auswirkungen auf die Schifffahrt und den Tourismus in der Region.
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