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Raumordnungsverfahren für Offshore-Windpark Nordergründe mit positivem Bescheid abgeschlossen

Bremen (ots)

Die Bezirksregierung Lüneburg hat das
Raumordnungsverfahren für den geplanten Offshore-Windpark
Nordergründe der Energiekontor AG mit der Landesplanerischen
Feststellung abgeschlossen. Damit wird die Vereinbarkeit von bis zu
25 Windenergieanlagen mit einer maximalen Nennleistung von je 5
Megawatt, die bis zu rd. 170 m hoch sein können, mit den
Erfordernissen der Raumordnung festgestellt. Die Planung zur
Realisierung dieses Projektes kann nun zügig weiter gehen. Der
Offshore-Windpark, mit dessen Bau bis 2006 begonnen werden soll, wird
in der Wesermündung rund 20 km nördlich von Wilhelmshaven und gut 20
km nordwestlich vor der Wurster Küste liegen.
Die Bezirksregierung Lüneburg konnte die positive Entscheidung
treffen, weil der Windpark gegenüber der ursprünglichen Planung
verkleinert wurde und weil er der Sammlung von Erfahrungen für die
weiteren in der Nordsee in tieferem Wasser geplanten
Offshore-Windparks dient. Vorteile des Vorhabens auf den
Nordergründen sind das hier noch relativ flache Wasser und die Nähe
zu den Häfen sowie zum Land. Durch die jetzt gefundene Größe werden
die möglichen Beeinträchtigungen des Naturschutzes, der Fischerei und
des Landschaftsbildes auf ein akzeptables Maß reduziert.
Für den Windpark ist eine Kabelanbindung zur Einspeisung in das
Stromnetz erforderlich. Dafür ist noch eine Detailabstimmung mit der
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung über die Querung von Weser und
Jade erforderlich. Sobald diese erfolgt ist, wird die
Landesplanerische Feststellung entsprechend ergänzt.
Die Energiekontor AG kann jetzt die Unterlagen für die noch
erforderliche Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
erarbeiten. Für diese Genehmigung ist ebenfalls die Bezirksregierung
Lüneburg zuständig. Neben der Klärung technischer Details ist dabei
eine formelle Verträglichkeitsprüfung nach dem Niedersächsischen
Naturschutzgesetz durchzuführen, in der die Vereinbarkeit des
Windparks mit dem Natura 2000-Netz der EU noch genauer geprüft wird.
Dabei geht es um die Vereinbarkeit mit den im Wattenmeer liegenden
Naturschutz- und Vogelschutzgebieten. Grundsätzlich wird diese
Vereinbarkeit im Rahmen der jetzt ergangenen Landesplanerischen
Feststellung positiv eingeschätzt, weil die Errichtung des Windparks
als Projekt zur Sammlung von Erfahrungen im öffentlichen Interesse
liegt
Mit der weiteren Planung und letztlich mit dem Bau des
Offshore-Windparks Nordergründe der Energiekontor AG verbindet das
Land Niedersachsen die Erwartungen auf die Weiterentwicklung und den
Ausbau der Windenergie auf dem Meer und besonders auch auf die damit
verbundene wirtschaftliche Entwicklung des niedersächsischen
Küstenraums.
"Mit dieser positiven Entscheidung ist Energiekontor und die
Windkraftbranche bei der Realisierung von Windkraftprojekten auf dem
Meer einen großen Schritt vorangekommen" sagt Martin Bretag, Leiter
der Abteilung Offshore bei der Energiekontor AG. "Die günstige
geografische Lage des Windparks erlaubt es uns, diese
zukunftsträchtige Art der Stromerzeugung vergleichsweise schnell zu
realisieren und wichtige Erfahrung für zukünftige Projekte zu
sammeln," so Bretag weiter.
An dem Raumordnungsverfahren waren rund 90 Träger öffentlicher
Belange aus Gemeinden, Landkreisen, Landes- und Bundesbehörden,
Umweltverbänden und Vertretern der Fischerei, der Seglervereine und
des Tourismus beteiligt. Kritikpunkte dieser Stellen waren die Nähe
zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, der zugleich FFH- und
EU-Vogelschutzgebiet ist, die Beeinträchtigung der Krabbenfischerei,
des Landschaftsbildes sowie befürchtete negative Auswirkungen auf die
Schifffahrt und den Tourismus in der Region.

Pressekontakt:

Martin Bretag
Leitung Offshore und Investor Relations
Tel.: 0421/3304-210
Email: ir@energiekontor.de

Original content of: EnergieKontor AG, transmitted by news aktuell

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