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Feinstaub: Erstmals Klage für saubere Luft
Betroffene Bürger verklagen das Land Berlin wegen verfehlter Luftreinhaltepolitik

Berlin (ots)

Deutsche Umwelthilfe unterstützt weitere Klagen in Stuttgart, 
   München und anderen Städten
Bundesfinanzminister Eichel bremst weiter bei Steueranreizen für
   Rußfilter
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) will die Einhaltung der seit
dem 1. Januar 2005 EU-weit verbindlichen Luftreinhaltevorschriften
juristisch und politisch auf allen Ebenen beschleunigen. Dies sei
angesichts der kürzlich von der EU veröffentlichten dramatischen
Zahlen, wonach die Luftbelastung mit Feinstaub allein in Deutschland
jährlich zu mehr als 65.000 vorzeitigen Todesfällen führe, dringend
erforderlich. Die Deutsche Umwelthilfe unterstützt drei Anwohner der
hochbelasteten Frankfurter Allee im Berliner Stadtteil
Friedrichshain, die heute ihre Klage beim Verwaltungsgericht Berlin
einreichten. Vor Journalisten in Berlin kündigte die DUH an,
entsprechende Klagen für betroffene Bürger auch in München, Stuttgart
und anderen Großstädten vorzubereiten. Bundesfinanzminister Eichel
warf die Umweltorganisation vor, bei der Umsetzung der erst vor
wenigen Wochen mit Bundeskanzler Schröder und Bundesumweltminister
Trittin vereinbarten Eckpunkte zur steuerlichen Förderung des
Dieselrußfilters weiter zu bremsen.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erklärte, angesichts der
realen Lage sei die Hinhaltetaktik auf allen politischen Ebenen nicht
länger hinzunehmen. Resch: "Die Klagen der Betroffenen geschehen aus
reiner Notwehr".  Es könne nicht sein, dass die Verantwortlichen in
den Kommunen aus Angst vor der Wut der Autofahrer alle schnell
greifenden Maßnahmen auf die lange Bank schöben, der
Bundesfinanzminister die steuerliche Förderung im Sinne deutscher
Autokonzerne verzögere, weil die die Filterentwicklung über Jahre
penetrant verweigert hätten und die Länder von der Förderung nichts
mehr wissen wollten, weil sie fürchteten, dass sie vom Dieselboom
nicht mehr ganz so stark profitieren könnten, wie zuvor erhofft.
Resch: "Nicht die Umweltschützer sind verantwortlich, wenn jetzt
drastische Maßnahmen wie Verkehrssperrungen notwendig werden, sondern
diejenigen, die jahrelang glaubten, sich aus der Verantwortung
stehlen zu können".
Rechtsanwalt Dr. Fabian Löwenberg (Kanzlei Löwenberg
Rechtsanwälte, Berlin) stellte die Klage der Berliner Bürger vor. Im
Kern verlange die Klage die möglichst schnelle Einhaltung der
EU-Grenzwerte. Das angestrengte Verfahren im so genannten
einstweiligen Rechtsschutz ziele auf die Beschleunigung wirksamer
Maßnahmen. "Der Luftreinhalte- und Aktionsplan sieht zur
Verringerung der Feinstaubbelastung in  der Berliner Innenstadt erst
ab 2008 zusätzliche Maßnahmen vor. Er verzichtet aber auf alles, was
zur sofortigen Minderung der überhöhten Feinstaubbelastung an den
Hauptverkehrsadern der Berliner Innenstadt geeignet wäre."
Der vorgelegte Luftreinhalte- und Aktionsplan für Berlin werde
deshalb noch nicht einmal seinem Namen gerecht. Ein Aktionsplan heiße
Aktionsplan, weil er Ziele mit kurzfristig wirksamen Aktionen
erreichen solle. Die würden jedoch in dem Plan auf die Jahre 2008 und
2010 verschoben und auch dann nur halbherzig angegangen. Löwenberg:
"Der Luftreinhalte- und Aktionsplan für Berlin ist in seiner
aktuellen Form völlig ungeeignet, die Gesundheit der Menschen in den
kommenden Jahren vor Feinstaubgefahren zu schützen."
Deshalb sei das Land Berlin verpflichtet, auch so genannte
"planunabhängige Maßnahmen" zu ergreifen, um die Grenzwerte für
Feinstäube einzuhalten und damit eine akute Gesundheitsgefährdung
seiner Bürger zu verhindern. Es gehe darum, effektive und unmittelbar
wirksame Maßnahmen zur gezielten Reduzierung von Feinstäuben zu
ergreifen. Konkretes Ziel der Klage sei, das Land Berlin zur
Ergreifung von planunabhängigen Maßnahmen zu zwingen. Die könnten zum
Beispiel in Fahrverboten für Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter
bestehen. Oder der Senat könnte zur Aufstellung eines Aktionsplans
verpflichtet werden, der diesen Namen verdient und konkrete Maßnahmen
bereits im Jahre 2005 vorsieht.
Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger (Rechtsanwaltskanzlei
Geulen&Klinger, Berlin) erklärte, er habe am heutigen Montag im Namen
Betroffener in Stuttgart und München die dortigen Behörden mit
entsprechenden Anträgen aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zu
ergreifen, um die EU-Grenzwerte einzuhalten. Entsprechend werde man
in weiteren Städten mit ständigen Grenzwertüberschreitungen vorgehen.
Die Städte hätten nun vier Wochen Zeit, der Aufforderung
nachzukommen, bevor Klage eingereicht würde. Sollte die Zahl der
zulässigen 35 Überschreitungen des Tagesgrenzwerts vorher
überschritten werden, könne man auch sofort klagen.
DUH-Bundesgeschäftsführer Resch berichtete über weitere
Verzögerungen bei der Umsetzung der von Bundeskanzler Gerhard
Schröder, Bundesfinanzminister Hans Eichel und Bundesumweltminister
Jürgen Trittin vereinbarten Eckpunkte zur steuerlichen Förderung der
Rußfilter in Deutschland. Das Bundesfinanzministerium habe vergangene
Woche immer noch keinen Entwurf für die steuerliche Förderung
erarbeitet. Darüber hinaus bestreitet Eichel offensichtlich die
Notwendigkeit der Nachrüstung älterer Diesel-Pkw mit Partikelfiltern.
Bleibt es zudem bei der von Eichel betriebenen Verlangsamung des
Verfahrens, ist eine Verabschiedung einer gesetzlichen Regelung vor
Jahresende nicht möglich.  Resch: "Eichel bleibt bei seiner Linie, er
verfolgt weiterhin die Interessen von Teilen der Autoindustrie,
gefährdet tausende von Arbeitsplätzen in der Zulieferindustrie und
untergräbt fortgesetzt die Autorität des Bundeskanzlers."

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Fritz-Reichle-Ring 4,
78315 Radolfzell,
Tel.: 07732 / 9995-0, Fax: 07732 / 9995-77, mobil 0171 / 3649170,
e-Mail: resch@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4,
10178 Berlin,
Tel.: 030/ 25 89 86-15, mobil 0171/ 56 60 577, E-Mail:
rosenkranz@duh.de
Dr. Fabian Löwenberg, Löwenberg Rechtsanwälte, Unter den Linden 12,
10117 Berlin, Tel.: 030 - 20 64 67 30, Fax: 030- 20 64 67 31, E-mail:
Loewenberg@lwbg.de

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