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WAZ: Feiern bis der Morgen graut NRW-Kabinett billigt Ausnahmeregeln zur Fußball-WM
Essen (ots)
Düsseldorf. Das Kabinett der Landesregierung hat am Dienstag mit der Zustimmung zu einer Gesetzesänderung den Weg für Spaß, Spiel und Spannung im Freien während der Fußball-WM im Sommer 2006 geebnet. Danach dürfen nach WAZ-Informationen künftig Biergärten und andere Außengastronomien grundsätzlich bis 24 Uhr öffnen. Werden keine Personen in der Nachtruhe gestört, so kann bis zum Morgengrauen gefeiert werden. In Wohngebieten dürfen die Städte die Öffnungszeit aber auf 22 Uhr begrenzen oder aber bei besonderem öffentlichen Interesse die Biergarten-Zeiten noch verlängern. Im Immissionsschutzgesetz wird auch ein Ausnahmetatbestand eigens für die Fußball-WM eingeführt. Danach sollen in den Städten Feste mit Großleinwänden auf Plätzen grundsätzlich bis 1 Uhr nachts erlaubt sein. Die Anzahl dieser Veranstaltungen ist aber auf 25 Nächte begrenzt. Durch die Regelung wird den Nachbarn zugemutet, zur Gewährleistung der Nachtruhe ihre Fenster geschlossen zu halten, steht in dem Kabinetts-Papier. Dies sei vertretbar.
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