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Krankenkassen entlasten sich auf dem Rücken der Pflegebedürftigen / ASB fordert Gesetzgeber auf, gegen den neuen Abgrenzungskatalog der Krankenkassen vorzugehen

Köln (ots)

Die Spitzenverbände der Pflegekassen haben auf der
Grundlage des so genannten Rollstuhlurteils, nach dem die
Krankenkassen nur für individuell angepasste Hilfsmittel zahlen
müssen, einen einseitig ausgerichteten Abgrenzungskatalog
herausgegeben. Das Bundessozialgericht hat in diesem Urteil geregelt,
dass Pflegehilfsmittel, welche zum üblichen Betrieb eines
Pflegeheimes gehören und der Pflegeerleichterung dienen, vom Heim
gestellt werden müssen. Individuell angepasste Hilfsmittel seien
weiterhin von der Krankenkasse zu finanzieren.
Die Krankenkassen haben dies mit der Herausgabe des neuen
Abgrenzungs-katalogs, trotz gegensätzlicher anderer Urteile, für sich
kostensenkend interpretiert. Nach deren Abgrenzungskatalog würde nun
z.B. die Beschaffung von Gehwagen, Blutzuckermessgeräten und
Infusionspumpen zur Leistungspflicht der Pflegeheime gehören. Die
Kosten hierfür müssen dann entweder von den Ländern, den Kommunen
oder in ca. 60 Prozent der Fälle vom Pflegebedürftigen im erhöhten
Heimkostenentgelt aufgebracht werden.
Damit zahlt der Pflegebedürftige zweimal: Einmal an die
Krankenversicherung, aus der er aber die Leistung nicht in vollem
Umfang erhält, und zum zweiten Mal an das Pflegeheim. Würde er aber
in der eigenen häuslichen Umgebung gepflegt, käme die Krankenkasse in
vollem Umfang für die Hilfsmittel auf. Da zum Beispiel
Infusionspumpen eindeutig zur medizinischen Therapie und nicht zur
Pflegeerleichterung gehören, stellt sich angesichts des neuen
Abgrenzungskatalogs die Frage, ab wann die Kassen die Kosten für die
Medikamente auch auf die Pflegeheime abwälzen.
Der Arbeiter-Samariter-Bund fordert die Gesetzgeber in Bund und
Ländern deshalb auf, gegen diesen Abgrenzungskatalog vorzugehen und
zusätzlichen Versuchen, weitere Kosten für die Pflege auf Pflegeheime
oder Pflegebedürftige zu verlagern, Einhalt zu gebieten.
Kontakt für Interviewanfragen und weitere Informationen: 
ASB-Pressestelle, Tel. 0221/47605-296, -224, Fax: -297 
ASB im Internet: http://www.asb-online.de

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