Wichtige Änderungen im Personalrecht zum Jahreswechsel: Haufe informiert vorab über alle Neuerungen
Freiburg (ots)
Agenda 2010, Gesetz zu den Reformen am Arbeitsmarkt, Hartz I bis IV: Ein Jahr der Reformen geht zu Ende und mit Beginn des neuen Jahres wird es für die Personalarbeit zahlreiche Neuerungen geben, auf die sich Unternehmer einstellen müssen. Die Haufe Mediengruppe informiert angesichts der Flut an Änderungen schon jetzt über die zu erwartenden gesetzlichen Neuregelungen.
Im Arbeitsrecht wird es insbesondere Änderungen beim Kündigungsschutz, im Teilzeit- und Befristungsrecht, sowie im Arbeitszeitgesetz geben.
Die Anwendungsschwelle des Kündigungsschutzgesetzes (gilt für Betriebe mit mehr als fünf Arbeitnehmern) wird flexibel gestaltet, so dass neu eingestellte Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag auf diesen Schwellenwert nicht angerechnet werden müssen. Die Zahl der nicht anzurechnenden befristet beschäftigten Arbeitnehmer soll auf fünf begrenzt werden, wobei - wie bei dem Schwellenwert selbst - Teilzeitbeschäftigte anteilig berücksichtigt werden. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Betrieb mit fünf Vollzeitkräften bis zu weitere fünf Vollzeitkräfte oder bis zu zehn Halbtagskräfte befristet beschäftigen kann, ohne unter den Anwendungsbereich des Gesetzes zu fallen.
Die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen beschränkt sich künftig auf die vier Grunddaten Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung des Arbeitnehmers. So genannte"Leistungsträger" sollen ausgenommen werden können. Bei einer betriebsbedingten Kündigung kann der Arbeitnehmer künftig wählen, ob er gegen die Kündigung klagt oder eine gesetzliche Abfindung in Höhe von einem halben Monatsverdienst je Beschäftigungsjahr beansprucht.
Für Existenzgründer werden befristete Einstellungen erleichtert. In den ersten vier Jahren des Bestehens eines neu gegründeten Unternehmens (nicht bei Neugründung im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung) ist ab 2004 der Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen ohne Sachgrund bis zur Dauer von vier Jahren zulässig.
Auch im Lohnsteuerrecht kommen auf die Unternehmen 2004 einige Änderungen zu. Die 2-Jahresfrist bei beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung wurde abgeschafft. Dies gilt ab dem Veranlagungszeitrum 2003. Sie soll auch bereits in den Fällen nicht mehr gelten, in denen die Einkommensteuerveranlagung für Kalenderjahre vor 2003 noch nicht formell bestandskräftig ist.
Der zum Redaktionsschluss vorliegende Entwurf des Steueränderungsgesetzes sieht z.B. vor, dass die Zweijahresfrist bei der doppelten Hauhaltsführung aufgehoben wird. Dies gilt auch für Veranlagungszeiträume vor 2003, soweit die Einkommensteuerveranlagungen noch nicht bestandskräftig sind.
Durch die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch zu übermitteln, soll das Lohnsteuerverfahren modernisiert werden. Im Gegenzug entfällt die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Lohnsteuerbescheinigung mit der Lohnsteuerkarte fest zu verbinden. Stattdessen erhält der Arbeitnehmer einen Papierausdruck nach amtlichem Muster über die gelieferten Daten. Bei einem Arbeitgeberwechsel braucht der Arbeitnehmer diese Bescheinigung dem nachfolgenden Arbeitgeber nicht vorzulegen. Nach Ablauf des Kalenderjahres kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarten ohne Lohnsteuerbescheinigungen (von anderen Arbeitgebern) vernichten. Der betriebliche Lohnsteuer- Jahresausgleich ist nicht mehr zulässig, wenn auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers ein Freibetrag eingetragen ist. Ferner wird die Zahlungsschonfrist zur Abführung der Lohnsteuer von fünf auf drei Tage verkürzt und ab dem Kalenderjahr 2005 ist die Lohnsteuer-Anmeldung dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln.
Im Sozialversicherungsrecht werden die Beitragsbemessungsgrenzen sämtlicher Sozialversicherungszweige zum 1. Januar 2004 angehoben. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anhebung dieses Mal jedoch moderat: In der Kranken- und Pflegeversicherung liegt die Grenze 2004 bei 3.487,50 Euro pro Monat und in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei monatlich 5.150 Euro. Krankenversicherungspflichtig werden bzw. bleiben alle Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt 46.350 Euro nicht übersteigt. Für alle Arbeitnehmer, die am Stichtag 31. Dezember 2002 bereits wegen Überschreitens der damaligen Jahresarbeitsentgeltgrenze einen die gesetzliche Krankenversicherung ersetzenden Versicherungsschutz in einer privaten Krankenversicherung unterhalten haben, gilt für 2004 die besondere Versicherungspflichtgrenze von 41.850 Euro.
Unverändert bei 400 Euro monatlich bleibt der Grenzwert für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, auch "Minijob" genannt. Auch die Geringverdienergrenze bei Auszubildenden bleibt unverändert, hier gelten weiterhin 325 Euro monatlich als Grenzwert. Dagegen ändert sich jedoch die Beitragsberechnung zur so genannten "Gleitzone". Selbst bei unveränderten Beitragssätzen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ändert sich ab 2004 die Berechnungsformel für das "Gleitzonenentgelt", aus welchem der Arbeitnehmer seinen Beitragsanteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen zu entrichten hat. Die vereinfachte Formel für 2004 lautet: "Gleitzonenentgelt = 1,4048 x Arbeitsentgelt - 323,84".
Die Versorgungsbezüge (Betriebsrenten etc.) sind 2004 beitragsfrei zur Kranken- und Pflegeversicherung, wenn sie monatlich nicht 120,75 Euro überschreiten.
Die Haufe Mediengruppe, eines der führenden Medienhäuser im Bereich Recht, Wirtschaft, Steuern und Informationsverarbeitung, bietet zu diesen Themen aktuelle Produkte an, mit denen Personalverantwortliche in Unternehmen und Betrieben die Änderungen zum Jahreswechsel schnell und rechtssicher umsetzen können. Die Informationssoftware "Haufe Personal Office" bietet einen Komplettüberblick über das gesamte Personalrecht und die entsprechenden Reformen im Personalbereich. Das neue Buch "Kündigungsschutz" beleuchtet alle Änderungen und neuen Vorschriften, die zum 1. Januar 2004 in Kraft treten. Für die korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnung 2004 sind in der neuen Software "Lexware lohn + gehalt" alle neuen Werte eingearbeitet. Weitere Informationen zu den Produkten und aktuelle News zu den Reformen sind täglich aktuell auf der Homepage www.haufe.de zu finden.
Weitere Informationen und Besprechungsexemplare für Journalisten bei:
Haufe Mediengruppe Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Alexandra Rudolf Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg Tel. 0761-3683-940 oder -464, Fax -105 E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de
Original content of: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, transmitted by news aktuell