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Wichtige Änderungen im Personalrecht zum Jahreswechsel: Haufe informiert vorab über alle Neuerungen

Freiburg (ots)

Agenda 2010, Gesetz zu den Reformen am
Arbeitsmarkt, Hartz I bis IV: Ein Jahr der Reformen geht zu Ende und
mit Beginn des neuen Jahres wird es für die Personalarbeit zahlreiche
Neuerungen geben, auf die sich Unternehmer einstellen müssen. Die
Haufe Mediengruppe informiert angesichts der Flut an Änderungen schon
jetzt über die zu erwartenden gesetzlichen Neuregelungen.
Im Arbeitsrecht wird es insbesondere Änderungen beim
Kündigungsschutz, im Teilzeit- und Befristungsrecht, sowie im
Arbeitszeitgesetz geben.
Die Anwendungsschwelle des Kündigungsschutzgesetzes (gilt für
Betriebe mit mehr als fünf Arbeitnehmern) wird flexibel gestaltet, so
dass neu eingestellte Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag auf
diesen Schwellenwert nicht angerechnet werden müssen. Die Zahl der
nicht anzurechnenden befristet beschäftigten Arbeitnehmer soll auf
fünf begrenzt werden, wobei - wie bei dem Schwellenwert selbst -
Teilzeitbeschäftigte anteilig berücksichtigt werden. Das bedeutet
beispielsweise, dass ein Betrieb mit fünf Vollzeitkräften bis zu
weitere fünf Vollzeitkräfte oder bis zu zehn Halbtagskräfte befristet
beschäftigen kann, ohne unter den Anwendungsbereich des Gesetzes zu
fallen.
Die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen beschränkt
sich künftig auf die vier Grunddaten Betriebszugehörigkeit,
Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung
des Arbeitnehmers. So genannte"Leistungsträger" sollen ausgenommen
werden können. Bei einer betriebsbedingten Kündigung kann der
Arbeitnehmer künftig wählen, ob er gegen die Kündigung klagt oder
eine gesetzliche Abfindung in Höhe von einem halben Monatsverdienst
je Beschäftigungsjahr beansprucht.
Für Existenzgründer werden befristete Einstellungen erleichtert.
In den ersten vier Jahren des Bestehens eines neu gegründeten
Unternehmens (nicht bei Neugründung im Zusammenhang mit einer
Umstrukturierung) ist ab 2004 der Abschluss von befristeten
Arbeitsverträgen ohne Sachgrund bis zur Dauer von vier Jahren
zulässig.
Auch im Lohnsteuerrecht kommen auf die Unternehmen 2004 einige
Änderungen zu. Die 2-Jahresfrist bei beruflich veranlasster doppelter
Haushaltsführung wurde abgeschafft. Dies gilt ab dem
Veranlagungszeitrum 2003. Sie soll auch bereits in den Fällen nicht
mehr gelten, in denen die Einkommensteuerveranlagung für
Kalenderjahre vor 2003 noch nicht formell bestandskräftig ist.
Der zum Redaktionsschluss vorliegende Entwurf des
Steueränderungsgesetzes sieht z.B. vor, dass die Zweijahresfrist bei
der doppelten Hauhaltsführung aufgehoben wird. Dies gilt auch für
Veranlagungszeiträume vor 2003, soweit die
Einkommensteuerveranlagungen noch nicht bestandskräftig sind.
Durch die Verpflichtung des Arbeitgebers, die
Lohnsteuerbescheinigung elektronisch zu übermitteln, soll das
Lohnsteuerverfahren modernisiert werden. Im Gegenzug entfällt die
Verpflichtung des Arbeitgebers, die Lohnsteuerbescheinigung mit der
Lohnsteuerkarte fest zu verbinden. Stattdessen erhält der
Arbeitnehmer einen Papierausdruck nach amtlichem Muster über die
gelieferten Daten. Bei einem Arbeitgeberwechsel braucht der
Arbeitnehmer diese Bescheinigung dem nachfolgenden Arbeitgeber nicht
vorzulegen. Nach Ablauf des Kalenderjahres kann der Arbeitgeber die
Lohnsteuerkarten ohne Lohnsteuerbescheinigungen (von anderen
Arbeitgebern) vernichten. Der betriebliche Lohnsteuer-
Jahresausgleich ist nicht mehr zulässig, wenn auf der Lohnsteuerkarte
des Arbeitnehmers ein Freibetrag eingetragen ist. Ferner wird die
Zahlungsschonfrist zur Abführung der Lohnsteuer von fünf auf drei
Tage verkürzt und ab dem Kalenderjahr 2005 ist die
Lohnsteuer-Anmeldung dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln.
Im Sozialversicherungsrecht werden die Beitragsbemessungsgrenzen
sämtlicher Sozialversicherungszweige zum 1. Januar 2004 angehoben. Im
Vergleich zum Vorjahr ist die Anhebung dieses Mal jedoch moderat: In
der Kranken- und Pflegeversicherung liegt die Grenze 2004 bei
3.487,50 Euro pro Monat und in der Renten- und
Arbeitslosenversicherung bei monatlich 5.150 Euro.
Krankenversicherungspflichtig werden bzw. bleiben alle Arbeitnehmer,
deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt 46.350 Euro nicht übersteigt.
Für alle Arbeitnehmer, die am Stichtag 31. Dezember 2002 bereits
wegen Überschreitens der damaligen Jahresarbeitsentgeltgrenze einen
die gesetzliche Krankenversicherung ersetzenden Versicherungsschutz
in einer privaten Krankenversicherung unterhalten haben, gilt für
2004 die besondere Versicherungspflichtgrenze von 41.850 Euro.
Unverändert bei 400 Euro monatlich bleibt der Grenzwert für eine
geringfügig entlohnte Beschäftigung, auch "Minijob" genannt. Auch die
Geringverdienergrenze bei Auszubildenden bleibt unverändert, hier
gelten weiterhin 325 Euro monatlich als Grenzwert. Dagegen ändert
sich jedoch die Beitragsberechnung zur so genannten "Gleitzone".
Selbst bei unveränderten Beitragssätzen zur Renten- und
Arbeitslosenversicherung ändert sich ab 2004 die Berechnungsformel
für das "Gleitzonenentgelt", aus welchem der Arbeitnehmer seinen
Beitragsanteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen zu entrichten hat.
Die vereinfachte Formel für 2004 lautet: "Gleitzonenentgelt = 1,4048
x Arbeitsentgelt - 323,84".
Die Versorgungsbezüge (Betriebsrenten etc.) sind 2004 beitragsfrei
zur Kranken- und Pflegeversicherung, wenn sie monatlich nicht 120,75
Euro überschreiten.
Die Haufe Mediengruppe, eines der führenden Medienhäuser im
Bereich Recht, Wirtschaft, Steuern und Informationsverarbeitung,
bietet zu diesen Themen aktuelle Produkte an, mit denen
Personalverantwortliche in Unternehmen und Betrieben die Änderungen
zum Jahreswechsel schnell und rechtssicher umsetzen können. Die
Informationssoftware "Haufe Personal Office" bietet einen
Komplettüberblick über das gesamte Personalrecht und die
entsprechenden Reformen im Personalbereich. Das neue Buch
"Kündigungsschutz" beleuchtet alle Änderungen und neuen Vorschriften,
die zum 1. Januar 2004 in Kraft treten. Für die korrekte Lohn- und
Gehaltsabrechnung 2004 sind in der neuen Software "Lexware lohn +
gehalt" alle neuen Werte eingearbeitet. Weitere Informationen zu den
Produkten und aktuelle News zu den Reformen sind täglich aktuell auf
der Homepage www.haufe.de zu finden.
Weitere Informationen und Besprechungsexemplare für Journalisten bei:
Haufe Mediengruppe 
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
Alexandra Rudolf 
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg 
Tel. 0761-3683-940 oder -464, Fax -105 
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de

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