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Pflegeneuausrichtungsgesetz: Für die Pflege-Vorsorge wird es trotzdem nicht reichen (BILD)

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Für die Pflege-Vorsorge wird es trotzdem nicht reichen (BILD)
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Frankfurt/M. (ots)

Am Welt-Alzheimertag wurde es amtlich: der Bundesrat billigte die Pflegereform. Das Pflegeneuausrichtungsgesetz wird damit, wie erwartet, ab 2013 in Kraft treten und soll vor allem Leistungen für demenzkranke Menschen verbessern, die ambulant versorgt werden. Ein wichtiger Schritt, denn schon heute sind in Deutschland rund 1,4 Millionen Menschen an Demenz erkrankt. Für 2050 wird ein Anstieg auf 3 Millionen Demenzkranke prognostiziert. Demenz ist für die Finanzierung von Pflegebedürftigkeit somit von besonderer Bedeutung, denn fallen Pflegebedürftigkeit und Demenz zusammen, sind erhebliche Mehraufwendungen die Folge. Neben den pflegerischen und hauswirtschaftlichen Hilfen treibt der enorme Betreuungsaufwand die Kosten nach oben.

"Diese Entwicklung haben wir bei der Einführung der DFV-DeutschlandPflege bereits vorhergesehen. Auch wenn die Pflegereform als große Hilfestellung für Demenzkranke bezeichnet wird, darf nicht vergessen werden, dass der Beitrag aus der gesetzlichen Pflegeversicherung gerade bei demenzbedingter Pflege noch immer zu niedrig sein wird. Erst recht bei stationärer Pflege, bei der Pflegebedürftige weiterhin keine zusätzlichen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten werden. Beim Thema Pflege handelt es sich daher nach wie vor um ein existenzgefährdendes Risiko", betont Philipp J. N. Vogel, Vorstand der DFV Deutsche Familienversicherung AG für Vertrieb und Marketing.

Da das Alterseinkommen zusammen mit den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung oft nicht ausreicht, werden schon heute rund 40 % der Leistungsempfänger der gesetzlichen Pflegeversicherung in Pflegestufe III zum Sozialfall. Sind die Ersparnisse aufgebraucht, kann auch das Vermögen der Kinder herangezogen werden. "Hier sind daher Vorsorge-Konzepte gefragt, die sich konsequent am Bedarfsfall Demenz ausrichten", so Vogel.

Auch Pflege-Bahr wird nur bedingt helfen

Die zweite wichtige Neuerung des Gesetzes, die Einführung einer staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung, greift das Thema Demenz ebenfalls auf. So schreibt die Politik für die Förderung eines privaten Vorsorge-Produktes Leistungen im Demenzfall zwingend vor. Vogel sagt: "Pflege-Bahr ist im Grundsatz zu begrüßen. Dennoch halte ich es für gewagt, Pflege-Bahr als sichere Grundlage für die pflegerische Versorgung zu bezeichnen." Der Abschluss einer geförderten Versicherung wird das Finanzierungsproblem im Pflegefall in den meisten Fällen nach wie vor nicht vollständig lösen. Pflege-Bahr-Produkte können die private Pflegevorsorge als dritte Säule vielmehr nur ergänzen.

"Der Verbraucher läuft somit Gefahr, die Reformbemühungen der Politik als ausreichend zu beurteilen. Die gesetzliche Pflegeversicherung wird auch in Zukunft eine Teilkasko-Lösung bleiben. Anstatt sich auf die Schultern zu klopfen, wäre Aufklärungsarbeit wichtig, damit die Notwendigkeit vorzusorgen erkannt wird", kommentiert Vogel. Gerade in der Pflegevorsorge gilt: je früher, desto günstiger. Wartet der Kunde zu lange, kann er sich eine Vorsorge aufgrund hoher Beiträge unter Umständen schlichtweg nicht mehr leisten.

Was bei der privaten Vorsorge für den Pflegefall beachtet werden sollte

Ein modernes Vorsorge-Konzept sollte daher möglichst leistungsstark sein und sich maßgeblich an den Bedürfnissen der Kunden orientieren. So kann der Kunde bei der DFV-DeutschlandPflege zum Beispiel entscheiden, wie, von wem und wo er gepflegt werden möchte. Unabhängig, ob die Pflege zum Beispiel durch Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder stationär erfolgt, stehen im Vergleich zu anderen Konzepten immer 100 % des Pflegegeldes zur Verfügung. Ein wichtiger Aspekt, da 70 % der rund 2,4 Millionen Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt werden.

Der steigenden Zahl an Demenzerkrankungen sollte dabei besonders Rechnung getragen werden. So werden bei der Deutschen Familienversicherung zum Beispiel schon bei der Feststellung von zwei Kriterien nach § 45a SGB XI die vereinbarten Leistungen gezahlt. Fallen Pflegestufe und Demenz zusammen, ist außerdem eine Leistungsverdopplung möglich. Darüber hinaus besteht für den Kunden kein Risiko einer Verlegung seines Alterssitzes, denn als einziger Anbieter akzeptiert die DFV Pflegeleistungen ohne Zusatzvereinbarung weltweit. Die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und im Pflegefall bereits ab Pflegestufe 0 ermöglicht außerdem eine besondere finanzielle Entlastung in Notsituationen.

Aufgrund dieser Leistungsbausteine, die in dieser Kombination derzeit nur von der DFV angeboten werden, wurde die DFV-DeutschlandPflege von Analysehäusern als aktuell marktführendes Pflegetagegeld ausgezeichnet. Diese Positionierung wurde zuletzt von FOCUS-MONEY mit den Prädikaten "Beste Tarifbedingungen Pflege", "Beste Pflegetagegeldversicherung für Frauen - 40, 50, und 60 Jahre" und "Top Pflegetagegeld für Männer - 40, 50 und 60 Jahre" bestätigt. Außerdem ermöglicht die "Pflege Bahr AnpassungsGarantie", eine vor dem 01.01.2013 abgeschlossene Pflegetagegeldversicherung zu reduzieren und einen Teilbetrag in ein von der DFV angebotenes und staatlich gefördertes Pflege-Bahr-Produkt zu investieren.

Über die DFV Deutsche Familienversicherung AG

Der in Frankfurt am Main ansässige Versicherer steht für ein umfassendes Angebot an Personen-, Sach- und Krankenzusatzversicherungen für Privatkunden. Ziel ist es, mit einzigartigen, einfachen und preiswerten Produkten neue Maßstäbe in der Branche zu setzen. Weitere Informationen unter www.dfv.ag.

Pressekontakt:

Evelyn Paulus
Unternehmenskommunikation

Telefon: (069) 74 30 46-308
E-Mail: evelyn.paulus@dfv.ag

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