Alle Storys
Folgen
Keine Story von Bundeszahnärztekammer mehr verpassen.

Bundeszahnärztekammer

GOZ-Abschlag Ost ist jetzt obsolet - Ungleichbehandlung sollte endlich abgeschafft werden

Berlin (ots)

Als "längst überholtes Überbleibsel des
Einigungsvertrags" hat der Präsident der Bundeszahnärztekammer
(BZÄK), Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, den immer noch bestehenden
Vergütungsunterschied zwischen den neuen und den alten Bundesländern
im Bereich der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) verurteilt.
"Dieser zehnprozentige GOZ-Abschlag Ost muss endlich verschwinden",
fordert der BZÄK-Präsident, "weil die Zahnärzteschaft in den neuen
Bundesländern und Ost-Berlin in allen anderen Bereichen längst zu
Konditionen arbeiten muss, die auch in den alten Bundesländern
gelten." Das betreffe etwa die betriebswirtschaftlichen Bedingungen
unter denen eine Zahnarzt-Praxis arbeiten müsse. Zwölf Jahre nach der
Einigung sei eine Angleichung überfällig.
Der BZÄK-Präsident nimmt ein aktuelles Urteil des 1. Senats des
Bundesverfassungsgerichts zum Anlaß für seine Forderung. Dieses
Urteil bezieht sich auf den zehnprozentigen Ost-Abschlag für
Rechtsanwälte und stellt fest, dass er mit dem Gleichheitssatz nicht
länger vereinbar sei. Der Gesetzgeber ist gehalten, die
entsprechenden Konditionen für Rechtsanwälte bis zum Jahresende
umzugestalten. "Was für die Rechtsanwälte recht ist, muss auch für
die Zahnärzteschaft billig sein", so Weitkamp. Der BZÄK-Präsident
fordert das Bundesgesundheits- und die zuständigen
Landesgesundheitsministerien dazu auf, den Richterspruch auf die
geltende GOZ-Regelung anzuwenden und den "ungerechten Abschlag Ost",
der jetzt auch rechtlich obsolet sei, abzuschaffen.
Für Rückfragen: 
René Krousk
Tel.: 030/ 40005-110  
presse@bzaek.de

Original-Content von: Bundeszahnärztekammer, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Bundeszahnärztekammer
Weitere Storys: Bundeszahnärztekammer