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Bleser/Jahr: Mehr Tierschutz beim Schächten

Berlin (ots)

Anlässlich der Absicht Hessens, die Anforderungen
für das betäubungslose Schlachten (Schächten) zu verschärfen, 
erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft 
und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser 
MdB, und der Tierschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 
Dr. Peter Jahr MdB:
Am Montag, den 18.06.2007 wird im Bundesrat über den 
Gesetzesantrag des Landes Hessen zur Änderung der Anforderungen für 
das betäubungslose Schlachten beraten. Ziel des hessischen 
Gesetzesantrages ist es, verschärfte Anforderungen an 
Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten im 
Tierschutzgesetz festzulegen. Danach soll die zuständige Behörde eine
Ausnahmegenehmigung für eine Schlachtung ohne Betäubung nur erteilen 
dürfen, wenn nachgewiesen ist, dass diese erforderlich ist, um den 
Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften zu 
entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft
das Schächten vorschreiben. Ferner muss vor, während und nach dem 
Schächten gewährleistet sein, dass dadurch bei dem betroffenen Tier 
im Vergleich zu einer gesetzmäßigen Schlachtung mit vorheriger 
Betäubung keine zusätzlichen erheblichen Schmerzen oder Leiden, 
insbesondere Ängste auftreten.
Wir befürworten die hessische Initiative. Nur durch ein 
Tätigwerden des Bundesgesetzgebers kann das Spannungsfeld zwischen 
den Verfassungsgütern Tierschutz und Religionsfreiheit in einer Weise
gelöst werden, die beiden gerecht wird. So ist der geforderte 
Nachweis zwingender religionsgemeinschaftlicher Vorschriften eine 
Verbesserung der bisherigen Praxis.  Der Tierschutz wird dadurch 
nicht mehr der Beliebigkeit preisgegeben. Besonders erfreulich ist 
zudem das Erfordernis einer Vergleichbarkeit mit den entstehenden 
Schmerzen und Leiden der Tiere. Für die Tiere darf das Schächten 
nicht mit erheblich mehr Schmerzen und Leiden verbunden sein, wie sie
beim gewöhnlichen Schlachten auftreten.
Eine solche bundesweit einheitliche Lösung in dieser wichtigen 
Frage, die viele Bürgerinnen und Bürger bewegt, ist längst 
überfällig.
Ziel muss es bleiben, dass ein betäubungsloses Schächten in 
Deutschland unmöglich gemacht wird. Aus der Sicht des Tierschutzes 
ist und bleibt das betäubungslose Töten von Tieren grundsätzlich 
abzulehnen, weil es dem Tier unnötiges Leid zufügt. Tiere sind vor 
dem Schlachten wirkungsvoll zu betäuben. Jede Begründung, warum Tiere
nicht mit modernen Methoden vor dem Schlachten betäubt werden können,
ist aus der Sicht von Tierschützern nicht nachvollziehbar.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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