Widmann-Mauz/Eichhorn/Spahn: Ausstiegsorientierung muss oberstes Ziel in der Suchttherapie bleiben
Berlin (ots)
Anlässlich der heute stattfindenden Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zum Thema "Heroingestützte Behandlung Opiatabhängiger" erklären die Vorsitzende und Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB, die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss, Jens Spahn MdB:
Die Ergebnisse des zweijährigen Modellvorhabens zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger lassen aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion viele zu klärende Tatbestände offen. Diamorphin auf Basis der Erkenntnisse des Modellvorhabens als neue Drogentherapie für Schwerstabhängige in die Regelversorgung und damit zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung in den Leistungskatalog der GKV aufzunehmen, ist nach Aussage von Sachverständigen aus Ärzteschaft, Wissenschaft und Krankenversicherungen problematisch.
Entscheidend hierfür ist zum einen, dass die Behandlung von Patienten mit Diamorphin im Modellvorhaben gegenüber einer Methadonbehandlung nicht eindeutig überlegen erscheint. Zum anderen lässt sich in der Regelversorgung die Gruppe der Abhängigen, die nach den aufgeführten Kriterien Anspruch auf eine Diamorphinbehandlung hätten, nicht klar eingrenzen und bildet damit eine unkalkulierbare Größe. Die daraus resultierenden finanziellen Belastungen für die GKV wären nicht abschätzbar.
Die Diamorphinabgabe zeigt insbesondere in der Schweiz, dass sie keinen wirklichen Ausstiegscharakter vorweist. In der Schweiz sind die Dosen der Patienten im Durchschnitt in den letzten Jahren gestiegen. Darüber hinaus steigt die Verweildauer der Patienten, die sich in der diamorphingestützten Behandlung befinden, kontinuierlich an. Dieses ist mit einer ausstiegsorientierten Drogentherapie nicht vereinbar. Darüber hinaus war die Frage der Ausstiegsorientierung kein Untersuchungsgegenstand im Modellvorhaben.
Sachverständige, auch auf Ärzte- und Kassenseite, sehen es als zwingend notwendig an, vor einer geforderten Überführung der diamorphingestützten Behandlung in die Regelversorgung weitere Fragestellungen im Zusammenhang mit der Diamorphinabgabe, insbesondere die Ausstiegsorientierung und die Anforderungen an die Patientengruppe zu klären. Es ist nicht hinzunehmen, eine neue, noch nicht vollständig erschlossene Therapieform in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen, ohne die Risiken für die Betroffenen und die Beitragszahler klar festgestellt zu haben.
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