Bleser/Wolff/Connemann/Mortler/Stöckel: Agrarsoziales Sicherungssystem fit für die Zukunft
Berlin (ots)
Zur Einigung von Vertretern der Bereiche Arbeit und Soziales sowie Landwirtschaft über die Reform der landwirtschaftlichen Sozialversicherung erklären die Sprecher der Arbeitsgruppen Landwirtschaft von Union und SPD, Peter Bleser MdB und Waltraud Wolff MdB sowie die zuständigen Berichterstatter der Arbeitsgruppen Arbeit und Soziales sowie Landwirtschaft, Gitta Connemann MdB, Marlene Mortler MdB und Rolf Stöckel MdB:
Mit der gestrigen Einigung ist ein Schwerpunktthema der Regierungskoalition zum Abschluss gebracht worden. Der für alle Beteiligten akzeptable Kompromiss trägt dem gemeinsamen Ziel Rechnung, die landwirtschaftliche Sozialversicherung langfristig eigenständig zu sichern und das zu vertretbaren Beiträgen.
Nachdem sich die vielfach geforderte Schaffung eines Bundesträgers politisch nicht hat durchsetzen lassen, werden die drei Spitzenverbände der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) zu einer Spitzenorganisation für die gesamte LSV zusammengefasst. Die Koalition hat sich darauf verständigt, eine Reihe von Aufgaben wie z.B. Präventionsmaßnahmen oder den Forderungseinzug aus Effektivitäts- und Wirtschaftlichkeitsgründen von den Regionalträgern auf den zukünftigen Spitzenverband zu übertragen. Zentrales Ziel dieser Maßnahme ist die Nutzung organisatorischer Synergieeffekte und die Erschließung jeglichen Einsparungspotenzials.
Des Weiteren wurden zahlreiche Maßnahmen im Leistungsrecht und im Begünstigtenkreis beschlossen, die zu einer Entlastung der Sozialversicherung und damit zu einer Stabilisierung der Beiträge führen werden. Dabei konnte die Koalition auf Vorschläge aus dem Berufsstand zurückgreifen, wie z.B. die Aufhebung der Unfallversichungspflicht für Altenteiler, die nur vorübergehend im landwirtschaftlichen Betrieb mithelfen.
Am intensivsten wurde über die Einführung und Ausgestaltung des Lastenausgleichs verhandelt. Dessen Billigung ist entscheidend für die Akzeptanz der Gesamtreform. Klar ist nun, dass der Lastenausgleich im Jahr 2010 erstmals zur Anwendung kommen wird.
Auch, wenn die einzelnen Träger bereits z.T. erhebliche Einsparungen durch eine Restrukturierung der Verwaltung vorgenommen haben, ist dennoch die innergemeinschaftliche Solidarität aller Beteilgten in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau notwendig. Davon kann und soll keine Gruppe ausgenommen werden. Wäre ein Bundesträger geschaffen worden, müsste überhaupt nicht über die Ausgestaltung des Lastenausgleichs diskutiert werden.
Damit es bei der Berechnung des Lastenausgleichs bzw. bei der Umstellung des Verfahrens vom so genannten "79 er Schlüssel" auf das Lastenausgleichsmodell nicht zu gravierenden Belastungen einzelner Regionen kommt, wird ein Übergangszeitraum für die Jahre 2010 bis 2014 festgelegt. Das Umlagevolumen wird in dem Zeitrahmen schrittweise erhöht, in dem sich aufgrund der Vorgaben im Gesetz auch die Verwaltungskosten erheblich reduzieren werden. Die Senkung der Verwaltungskosten wird dabei von den Aufsichtsbehörden genau kontrolliert. Unter Umständen können auch konkrete Vorgaben getroffen werden. Klar vorgegeben wird auch, dass alle landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften bis zum 01.01.2010 bei der Beitragsberechnung auf eine Risikoorientierung umgestellt haben müssen.
Wir erkennen ausdrücklich an, dass im Bereich des Gartenbaus ein sektoraler Bundesträger mit einem einheitlichen Beitragsmaßstab bereits geschaffen wurde. Die besonderen gärtnerischen Belange wurden auch in der Vergangenheit berücksichtigt, z.B. bei der Ausgestaltung eigener Unfallverhütungsvorschriften. Wir haben dafür Sorge getragen, dass die Eigenständigkeit des Gartenbaus und die Vertretung im Spitzenverband auch in Zukunft angemessen gesichert sind.
Die Reduzierung der Verwaltungsaufgaben bedeutet weniger Personal bei den Trägern. Wir haben deutlich gemacht, dass der Abbau der Stellen sozialverträglich und nach geltendem Fusionstarifvertrag erfolgen muss. So können zentrale Aufgaben auch dezentral erledigt werden.
Der Erfolg der Reform der LSV hängt aber wesentlich von der Inanspruchnahme der mit bis zu 400 Mio. EUR zusätzlichen Bundesmitteln geförderten, befristeten Abfindungsaktion für Kleinrenten ab, die zu einer erheblichen Reduzierung der Verwaltungskosten führen kann. Daher sind alle Beteiligten der Branche aufgerufen, die Maßnahme bekannt zu machen und intensiv über die Möglichkeiten zu beraten. Eine Verlängerung der Sonderabfindung ist nicht möglich. Dies muss allen klar sein.
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