Gehb: Stärkung der Rechte zweifelnder Männer
Berlin (ots)
Zur heutigen 2./3. Lesung des Gesetzentwurfes zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Mit dem neuen dualen Verfahren der Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanfechtung ist es gelungen, ein zeitgemäßes, lebensnahes und niedrigschwelliges rechtliches Instrumentarium in unserem Familienrecht zu etablieren. Daher besteht die berechtigte Hoffnung, dass viele der Friktionen in den bisherigen Vaterschaftsanfechtungsverfahren nun endgültig der Vergangenheit angehören werden.
In vielen anderen Rechtsbereichen, so vor kurzem im novellierten Unterhaltsrecht, wurde die Stellung des Kindes und der erziehenden Mutter bzw. des Vaters gestärkt. An vielen anderen Stellen wurde in den letzten Jahren alte Zöpfe abgeschnitten und die Rechte der Frauen gestärkt. Heute wird an dieser Stelle unseres Familienrechts die Position des Mannes verbessert. Diese Besserstellung erfolgt, ohne die legitimen Interessen und Ansprüche von Mutter und Kind gering zu achten.
Im übrigen gilt das neue zweistufige Verfahren für alle Familienmitglieder. Auch Kinder erhalten somit erstmals ein rechtliches Instrument, mit dem sie feststellen können, ob ihr rechtlicher Vater auch wirklich ihr leiblicher Vater ist.
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