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Eichhorn: Alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Alkoholmissbrauch zu verhindern

Berlin (ots)

Anlässlich einer Anhörung zum Nationalen
Aktionsplan Alkohol des Drogen- und Suchtrates erklärt die 
Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Fachleute aus dem wissenschaftlichen und dem medizinischen 
Bereich, der Suchthilfe sowie Vertreter von Krankenkassen machten bei
der Anhörung deutlich, dass das Ausmaß des Alkoholmissbrauchs 
beängstigende Züge angenommen hat. Vereinzelte Maßnahmen einzelner 
Akteure seien daher nicht ausreichend, um übermäßigen Alkoholkonsum 
zu begegnen. So ist nach Aussagen von Prof. Bühringer der Anteil der 
riskanten Trinker in Deutschland erschreckend hoch. Nur 10 Prozent 
der Bevölkerung konsumieren 50 Prozent des in Deutschland getrunkenen
Alkohols. Vertreter von Krankenkassen und der Deutschen 
Rentenversicherung Bund wiesen zudem darauf hin, dass neben den 
gesundheitlichen und sozialen Konsequenzen des Alkoholmissbrauchs für
die Gesellschaft auch enorme Kosten entstehen. Die Folgen übermäßigen
Alkoholkonsums schlagen bei den Krankenkassen jährlich mit mehreren 
Millionen Euro zu Buche.
Die Ergebnisse der Anhörung zeigen, dass es Ziel aller Maßnahmen 
sein muss, das Einstiegsalter in den Alkoholkonsum von derzeit 11,8 
Jahren erheblich zu senken und der Gesellschaft die Risiken des 
Alkoholkonsums bewusst zu machen. Die Fachleute waren sich einig, 
dass einer verstärkten Präventionsarbeit dabei eine entscheidende 
Bedeutung zukommt. Insbesondere Jugendliche, Schwangere, aber auch 
Eltern müssen intensiver als bisher über die Folgen des 
Alkoholkonsums für die eigene Gesundheit sowie für die Gesundheit 
ihrer Kinder informiert werden. Die Rolle der Eltern als Vorbild muss
deutlicher herausgestellt werden.
Nur effektive Kontrollen garantieren einen wirksamen Jugendschutz.
Der konsequenten Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen des 
Jugendschutzgesetzes, des Gaststättengesetzes sowie des 
Jugendmedienschutz-Staatsvertrags kommt daher eine entscheidende 
Bedeutung zu. So ist im Bereich der Alkoholwerbung in Paragraph 6 des
Jugendmedienschutz-Staatsvertrags festgelegt, dass sich 
Alkoholwerbung weder an Minderjährige richten, noch durch die Art der
Darstellung diese besonders ansprechen oder beim Genuss von Alkohol 
darstellen darf. Die Umsetzung dieses Paragraphen muss konsequent 
durchgesetzt werden. Das gleiche gilt für das im Jugendschutzgesetz 
festgelegte Abgabeverbot von Alkoholika an Minderjährige bzw. unter 
16-jährige sowie das Abgabeverbot von Alkohol an erkennbar Betrunkene
durch das Gaststättengesetz.
Von vielen Experten wurden darüber hinaus weitergehende 
gesetzliche Maßnahmen gefordert. Der Städte- und Gemeindebund wies in
seiner Stellungnahme darauf hin, dass zur Durchsetzung der 
gesetzlichen Bestimmungen der Einsatz jugendlicher Testkäufer 
unerlässlich ist. Eine neue Schweizer Studie unterstreicht die 
präventive Wirkung von Testkäufen eindrucksvoll: Während im Jahr 2000
noch 83,5 Prozent der jugendlichen Testkäufer Alkohol ausgehändigt 
bekamen waren es 2007 nur noch 27,7 Prozent.
Von mehreren Fachleuten wurde außerdem auf den Zusammenhang 
zwischen Verfügbarkeit und Konsum des Alkohols hingewiesen. Eine 
Beschränkung des Verkaufs von Alkohol z. B. auf Volljährige würde den
Konsum reduzieren.
Angesichts des Umfangs des Alkoholmissbrauchs in Deutschland ist 
es notwendig, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Jugendliche vor 
gesundheitsschädlichem Alkoholkonsum zu schützen, aber auch 
Erwachsene zu einem verantwortungsbewussten und risikoarmen Konsum 
anzuhalten.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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