Klöckner: Mehr Verbraucherschutz im Telekommunikationsdschungel
Berlin (ots)
Anlässlich der 1. Lesung des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und des Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Unerlaubte und belästigende Telefonwerbung hat sich für viele Verbraucherinnen und Verbraucher zu einer Plage entwickelt. Um dem Treiben vieler "Schwarzer Schafe" einen Riegel vorzuschieben, hat die Große Koalition auf Drängen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gleich zwei Gesetze auf den Weg gebracht, die künftig einen wichtigen Schutz der Verbraucher gegen unerlaubte Telefonverträge und andere Abzockfallen im Telekommunikationsbereich bieten:
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung verabschieden wir ein Vielzahl an effektiven Maßnahmen: Wer künftig gegen das Gesetz gegen unlautere Werbung verstößt und unerlaubte Werbeanrufe betreibt, wird schärfer bestraft werden, das Bußgeld erhöht sich auf 50.000 Euro. Rufnummernunterdrückung zur Verschleierung des Absenders werden ebenfalls mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet. Die bestehende Widerrufsmöglichkeit wird auch auf Aboverträge und Lotteriespiele erweitert. Bei Änderung eines Telefonvertrags, z. B. durch einen Tarifwechsel, und bei gänzlich neuen Verträgen erhält der Verbraucher zukünftig ein umfassendes Widerrufsrecht im BGB. Danach müssen die Anbieter den Verbraucher über die Vertragskonditionen und die Widerrufsmöglichkeit schriftlich aufklären. Dies wird dazu führen, dass für viele "Schwarze Schafe" die Geschäfte unlukrativ und damit diese Art der belästigenden Anrufe zurückgehen werden.
Neben den Änderungen im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ergänzt das Erste Gesetz zur Änderungen des Telekommunikationsgesetz unser Bestreben, das massive Problem untergeschobener Verträge - das so genannte "Slamming" - zu reduzieren. Deshalb ist im Falle eines Anbieterwechsels künftig die Textform für die Kündigung des alten Vertrages notwendig. Damit wird eine Vertragsumstellung ohne Wissen des Verbrauchers unterbunden. Der neue Anbieter muss dem alten Anbieter eine Kündigung vorlegen, bevor z. B. ein Telefonanschluss auf einen neuen Anbieter umgestellt werden kann. So wird das unbemerkte Unterschieben von Verträgen quasi unmöglich. Ebenso führen wir für teure 0 180-Rufnummer Preisobergrenzen ein. Dies wird vor allem die hohen Kosten bei Anrufen vom Mobiltelefon senken und zu deutlich mehr Transparenz im Preislabyrinth führen. Zudem erhält die Bundesnetzagentur mit dem Gesetz eine Ermächtigungsgrundlage, um die technischen Voraussetzung zu schaffen, kostenpflichtige und langwierige Warteschleifen einzudämmen.
Wir beraten heute gleich zwei Gesetzesentwürfe, die dem Kunden mehr Rechtssicherheit im Telekommunikationsbereich bietet. Ein guter Tag für alle Verbraucherinnen und Verbraucher und für alle seriös arbeitenden Unternehmen!
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