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Dött/Flachsbarth: Übergangsregelung für Pflanzenöl - Kraftwerke besiegelt

Berlin (ots)

Anlässlich aktueller Diskussionen um die
wirtschaftliche Zukunft von Pflanzenöl-BHKW, die Palm- und Sojaöl 
nutzen, erklären die umweltpolitische Sprecherin der 
CDU/CSU-Bundestagfraktion, Marie-Luise Dött MdB, und die zuständige 
Berichterstatterin, Dr. Maria Flachsbarth MdB:
Der Deutsche Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung eine 
Übergangsbestimmung für den Einsatz von Palmöl und Sojaöl in 
Blockheizkraftwerken (BHKW) beschlossen. Die Regelung wurde als so 
genanntes Artikelgesetz zusammen mit dem Energieeinspargesetz (EnEG) 
in 2./3. Lesung verabschiedet.
Nach diesem Beschluss haben Anlagen, die vor dem 5. Dezember 2007 
erstmalig in Betrieb genommen wurden oder bis zu diesem Zeitpunkt der
Kaufvertrag für die Anlage geschlossen wurde, ab dem 1. Januar 2009 
solange weiter den Anspruch auf den Bonus für nachwachsende Rohstoffe
(NawaRo-Bonus) aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2009, bis 
eine Nachhaltigkeitsverordnung in Kraft getreten ist. Weiterhin wurde
festgelegt, dass diese Regelung zunächst bis zum 31. Dezember 2009 
befristet ist. Wir wollen mit der gefundenen Lösung eine 
Wirtschaftlichkeit der Anlagen sicherstellen. Betreiber von 
Blockheizkraftwerken, die im Vertrauen auf das im Bundestag 
verabschiedete EEG Investitionen vorgenommen haben, dürfen nicht 
unverschuldet in Existenznot gelangen. Nach Vorliegen der 
Nachhaltigkeitsverordnung wird ausschließlich zertifiziertes 
Pflanzenöl Anspruch auf den NawaRo-Bonus im EEG eröffnen. Um dafür 
jetzt die weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, haben 
wir als Stichtag für die Kriterien der Nachhaltigkeitsverordnung in 
Fragen der Landnutzungsänderung den 1. Januar 2005 vereinbart.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte rechtzeitig im 
parlamentarischen Verfahren auf die Notwendigkeit einer 
Übergangsregelung für bestehende Anlagen hingewiesen und deren 
Verabschiedung gegenüber dem Koalitionspartner immer wieder 
eingefordert. In einer Koalitionsverhandlung am 4. Dezember 2008 
haben wir endlich eine politische Einigung erzielt, die der Deutsche 
Bundestag mit dem heutigen Beschluss umsetzt. Die Übergangsbestimmung
wird voraussichtlich am 13. Februar 2009 im Bundesrat behandelt. 
Danach ist ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 1. Januar 2009 
vorgesehen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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