CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis/Röttgen: Däubler-Gmelin auch im
Urhebervertragsrecht gescheitert
Berlin (ots)
Zur Ankündigung der Bundesjustizministerin, den Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht erheblich nachzubessern, erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB und der zuständige Berichterstatter, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Der Kollektivierungsversuch von Kultur und Medien ist gescheitert.
Die Bundesjustizministerin hat auf die massive Kritik der Verlage und sonstigen Medienunternehmen aus Musik und Filmbranche sowie der CDU/CSU-Fraktion - wenn auch spät - reagiert, und gravierende Fehlentscheidungen im Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht korrigiert. Dabei musste die Ministerin einräumen, dass die Verlage ihre Autoren ganz überwiegend angemessen bezahlen.
Der Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition litt von Anfang an an mangelnder Ausgewogenheit. Er war von dem Versuch geprägt, die Urheber und Autoren in einer Art Zwangskollektiv zu vereinen und wurde den Anforderungen der heutigen Mediengesellschaft an ein modernes Urhebervertragsrecht nicht gerecht. Vielmehr drohte der Gesetzentwurf zu einem Kahlschlag in der Kulturlandschaft und zur Existenzbedrohung für viele kleine und mittlere Medienunternehmen sowie für freie Autoren zu werden.
Ob die vorgelegten Änderungen den Anforderungen an ein modernes Urhebervertragsrecht genügen, bedarf eingehender Prüfung und gegebenenfalls einer erneuten Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss.
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