CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Widmann-Mauz/Gröhe/Eichhorn:
Genitalverstümmelung weltweit bekämpfen
Berlin (ots)
Zum aktuellen Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion "Genitalverstümmelung an Mädchen und Frauen in der Bundesrepublik Deutschland und weltweit bekämpfen" erklären die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB, der Sprecher für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Gröhe MdB, und die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Maria Eichhorn MdB:
Genitalverstümmelung ist eine der grausamsten Menschenrechtsverletzungen an Mädchen und Frauen. 130 Millionen Mädchen und Frauen leiden weltweit an den Folgen dieser menschenverachtenden Praxis. Genitalverstümmelung ist ein Akt der Folter, der keineswegs durch die Berufung auf eine Religion oder Kultur gerechtfertigt werden kann.
Pro Jahr werden weltweit ca. zwei Millionen Frauen und Mädchen genital verstümmelt. Durch Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge ist das Problem der Genitalverstümmelung auch in der Bundesrepublik Deutschland und anderen Industrienationen akut. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes leben ca. 21 000 von Genitalverstümmelung betroffene Mädchen und Frauen in Deutschland. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verurteilt diese schwerwiegende Menschenrechtsverletzung aufs Schärfste.
Wir fordern daher die Bundesregierung in unserem aktuellen Antrag unter anderem auf:
- neben den in Ägypten, Tansania und im Sudan geförderten Projekten gegen Genitalverstümmelung auch in anderen Staaten, in denen Genitalverstümmelung praktiziert wird, Projekte zu deren Eindämmung und Abschaffung zu initiieren und finanziell zu unterstützen. Diese Projekte sollten in ein umfassendes Konzept eingebettet sein, das sowohl die Aufklärung von Frauen, deren Familien und den praktizierenden "Beschneiderinnen" und "Beschneidern" als auch unter ganzheitlicher Perspektive die Fort- und Ausbildung von Frauen fördern soll.
- im politischen Dialog mit den betroffenen Staaten gezielt darauf hinzuwirken, das gesetzliche Verbot der Genitalverstümmelung einzuführen bzw. konsequent umzusetzen.
- die direkten Zuwendungen an UNICEF für Maßnahmen gegen Genitalverstümmelung, die Pflichtbeiträge sowie die freiwilligen staatlichen Leistungen an UNICEF und WHO zu erhöhen, um den gemeinsamen Plan von WHO, UNICEF und UNFPA zur Abschaffung der Genitalverstümmelung nachhaltiger zu fördern.
- zu gewährleisten, dass Mädchen und Frauen geschützt werden, die von ihren Familienangehörigen gegen ihren Willen in ihre Heimatländer verbracht werden sollen, um dort einer Genitalverstümmelung unterzogen zu werden.
- in der Bundesrepublik Deutschland durch gezielte Aufklärungsarbeit noch intensiver als bislang sowohl die Bevölkerung als auch insbesondere die direkt betroffenen Berufsgruppen der Ärztinnen und Ärzte, der Juristinnen und Juristen sowie der Lehrerinnen und Lehrer für die Problematik der Genitalverstümmelung zu sensibilisieren und so dazu beizutragen, dass den Problemen der in Deutschland lebenden genitalverstümmelten Frauen und Mädchen kompetent begegnet und gefährdeten Mädchen und Frauen schnell und wirkungsvoll geholfen werden kann.
- gemeinsam mit den Bundesländern zu prüfen, wie in den Ausländer- und Migrantenberatungsstellen den mit der Frage der Genitalverstümmelung in Zusammenhang stehenden Problemfeldern wirkungsvoll Rechnung getragen werden kann.
- dafür zu sorgen, dass Genitalverstümmelungen von den Staatsanwaltschaften in der Bundesrepublik Deutschland ex officio verfolgt werden, da die Genitalverstümmelung nicht nur einen Verstoß gegen die Menschenwürde, sondern auch eine schwere Körperverletzung im Sinne des Strafgesetzbuches darstellt.
Das geltende Asyl- und Ausländerrecht der Bundesrepublik Deutschland bietet den Frauen und Mädchen, die durch solche schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen bedroht sind, ausreichenden Schutz. Eine Verbesserung des derzeitigen ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus ist dagegen zu erwägen. Den Frauen bei einer vorhersehbaren Dauerhaftigkeit ihres Aufenthalts grundsätzlich die Möglichkeit zu geben, Arbeit anzunehmen oder eine Ausbildung zu absolvieren, ist wünschenswert.
Frauenrechte sind Menschenrechte! Die Bundesregierung ist gefordert, alles zu tun, um die Genitalverstümmelung in der Bundesrepublik Deutschland und weltweit einzudämmen.
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