Alle Storys
Folgen
Keine Story von CDU/CSU - Bundestagsfraktion mehr verpassen.

CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Widmann-Mauz/Gröhe/Eichhorn: Genitalverstümmelung weltweit bekämpfen

Berlin (ots)

Zum aktuellen Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
"Genitalverstümmelung an Mädchen und Frauen in der Bundesrepublik
Deutschland und weltweit bekämpfen" erklären die Vorsitzende der
Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette
Widmann-Mauz MdB, der Sprecher für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Gröhe MdB, und die
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Maria Eichhorn MdB:
Genitalverstümmelung ist eine der grausamsten
Menschenrechtsverletzungen an Mädchen und Frauen. 130 Millionen
Mädchen und Frauen leiden weltweit an den Folgen dieser
menschenverachtenden Praxis. Genitalverstümmelung ist ein Akt der
Folter, der keineswegs durch die Berufung auf eine Religion oder
Kultur gerechtfertigt werden kann.
Pro Jahr werden weltweit ca. zwei Millionen Frauen und Mädchen
genital verstümmelt. Durch Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge
ist das Problem der Genitalverstümmelung auch in der Bundesrepublik
Deutschland und anderen Industrienationen akut. Nach Angaben der
Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes leben ca. 21 000 von
Genitalverstümmelung betroffene Mädchen und Frauen in Deutschland.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verurteilt diese schwerwiegende
Menschenrechtsverletzung aufs Schärfste.
Wir fordern daher die Bundesregierung in unserem aktuellen Antrag
unter anderem auf:
  • neben den in Ägypten, Tansania und im Sudan geförderten Projekten gegen Genitalverstümmelung auch in anderen Staaten, in denen Genitalverstümmelung praktiziert wird, Projekte zu deren Eindämmung und Abschaffung zu initiieren und finanziell zu unterstützen. Diese Projekte sollten in ein umfassendes Konzept eingebettet sein, das sowohl die Aufklärung von Frauen, deren Familien und den praktizierenden "Beschneiderinnen" und "Beschneidern" als auch unter ganzheitlicher Perspektive die Fort- und Ausbildung von Frauen fördern soll.
  • im politischen Dialog mit den betroffenen Staaten gezielt darauf hinzuwirken, das gesetzliche Verbot der Genitalverstümmelung einzuführen bzw. konsequent umzusetzen.
  • die direkten Zuwendungen an UNICEF für Maßnahmen gegen Genitalverstümmelung, die Pflichtbeiträge sowie die freiwilligen staatlichen Leistungen an UNICEF und WHO zu erhöhen, um den gemeinsamen Plan von WHO, UNICEF und UNFPA zur Abschaffung der Genitalverstümmelung nachhaltiger zu fördern.
  • zu gewährleisten, dass Mädchen und Frauen geschützt werden, die von ihren Familienangehörigen gegen ihren Willen in ihre Heimatländer verbracht werden sollen, um dort einer Genitalverstümmelung unterzogen zu werden.
  • in der Bundesrepublik Deutschland durch gezielte Aufklärungsarbeit noch intensiver als bislang sowohl die Bevölkerung als auch insbesondere die direkt betroffenen Berufsgruppen der Ärztinnen und Ärzte, der Juristinnen und Juristen sowie der Lehrerinnen und Lehrer für die Problematik der Genitalverstümmelung zu sensibilisieren und so dazu beizutragen, dass den Problemen der in Deutschland lebenden genitalverstümmelten Frauen und Mädchen kompetent begegnet und gefährdeten Mädchen und Frauen schnell und wirkungsvoll geholfen werden kann.
  • gemeinsam mit den Bundesländern zu prüfen, wie in den Ausländer- und Migrantenberatungsstellen den mit der Frage der Genitalverstümmelung in Zusammenhang stehenden Problemfeldern wirkungsvoll Rechnung getragen werden kann.
  • dafür zu sorgen, dass Genitalverstümmelungen von den Staatsanwaltschaften in der Bundesrepublik Deutschland ex officio verfolgt werden, da die Genitalverstümmelung nicht nur einen Verstoß gegen die Menschenwürde, sondern auch eine schwere Körperverletzung im Sinne des Strafgesetzbuches darstellt.
Das geltende Asyl- und Ausländerrecht der Bundesrepublik
Deutschland bietet den Frauen und Mädchen, die durch solche
schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen bedroht sind,
ausreichenden Schutz. Eine Verbesserung des derzeitigen
ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus ist dagegen zu erwägen. Den
Frauen bei einer vorhersehbaren Dauerhaftigkeit ihres Aufenthalts
grundsätzlich die Möglichkeit zu geben, Arbeit anzunehmen oder eine
Ausbildung zu absolvieren, ist wünschenswert.
Frauenrechte sind Menschenrechte! Die Bundesregierung ist
gefordert, alles zu tun, um die Genitalverstümmelung in der
Bundesrepublik Deutschland und weltweit einzudämmen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion