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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Austermann: Regierung will Parlament bei Militär-Airbus täuschen

Berlin (ots)

Zu der erneuten Stellungnahme des
Bundesrechnungshofs zu der Beschaffung des Airbus A 400 M erklärt der
haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich
Austermann MdB:
Der Bericht des Bundesrechnungshofs vom 5. März 2002 zur
Beschaffung des Transportflugzeugs A 400 M für die Bundeswehr enthält
eine Vielzahl haushaltsrechtlicher, finanzieller und technischer
Einwendungen, so dass eine Entscheidung des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages zu Gunsten einer Beschaffung des A 400 M auf
der Basis der Beschaffungsvorlage der Bundesregierung völlig
unverantwortlich erscheint. Die Fehler und Versäumnisse, die der
Rechnungshof dem Verteidigungsminister und dem Finanzminister
nachweist, legen den Verdacht nahe, dass die Bundesregierung zwar
nach außen die Beschaffung des A 400 M verkündet, durch ihr konkretes
Verhalten aber andererseits eine Beschaffung des Militär-Airbus
zielstrebig hintertreibt. Die Vorlage ist unbrauchbar. Wir lassen uns
von der Regierung nicht durch unvollständige und unbrauchbare
Informationen täuschen.
Der Bundesrechnungshof fasst seine Bewertungen wie folgt zusammen:
1. "Mit der nicht ausreichenden Beschreibung des
Leistungsgegenstandes der Beschaffungsvorlage verstößt das BMVg gegen
Vorschriften des Haushaltsrechts." Dem Bundesrechnungshof ist
zuzustimmen, dass der von Scharping den Vertragspartnern in Aussicht
gestellte Schadensersatz für den Fall, dass Deutschland weniger als
73 Maschinen abnimmt, etwa 2 Mrd. EUR erreichen kann, so dass im
Rahmen der im Haushalt 2002 vorhandenen, gesperrten
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rd. 5,1 Mrd. EUR tatsächlich
nur noch 20-30 Maschinen beschafft werden könnten. Damit bestätigt
der Bundesrechnungshof die schlimmsten Erwartungen der Opposition.
Vor diesem Hintergrund ergibt sich im Übrigen das Problem, dass bei
Schadensersatzansprüchen in diesem Umfang äußerst zweifelhaft ist, ob
eine solche Ausgabe durch die Zweckbestimmung überhaupt noch gedeckt
wäre. Denn der Haushaltsgesetzgeber ist bei Einstellung der
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 5,1 Mrd. EUR von einer
Beschaffung von mindestens rd. 40 Maschinen ausgegangen; von
Schadensersatzzahlungen in der jetzt im Raum stehenden Größenordnung
war keinesfalls die Rede.
2. "Das vorgeschlagene Finanzierungsmodell "Zahlung bei Lieferung"
wäre wirtschaftlich zum Nachteil des Bundes."
Dieses bestätigt unsere Auffassung, dass das von Scharping
präferierte Finanzierungsmodell lediglich dazu dient, den
Verteidigungshaushalt in den kommenden Jahren von den ansonsten
notwendigen Zahlungen frei zu halten. Dies ist eine nicht hinnehmbare
verdeckte zusätzliche Kreditaufnahme, ein Schattenhaushalt.
3. "Die Haushaltsbelastung ist von der Höhe und dem Zeitpunkt her
nicht realisierbar, ohne dass der Einzelplan 14 erheblich verstärkt
wird oder andere wichtige Rüstungsvorhaben verdrängt werden."
Mit dieser Feststellung bestätigt der Bundesrechnungshof die
wiederholte Kritik der Opposition, dass der Verteidigungshaushalt
nachhaltig unterfinanziert ist. Deshalb muss im Zusammenhang mit
einer Beschaffungsentscheidung zum A 400 M seitens der
Bundesregierung erklärt werden, wie dieses Beschaffungsvorhaben - im
Zusammenhang mit allen anderen bereits beschlossenen
Beschaffungsvorhaben - finanziert werden soll. Solange die
Bundesregierung eine solche vollständige Finanzierungsübersicht nicht
vorlegt, kann auch eine Beschaffungsentscheidung zum A 400 M nicht
getroffen werden.
4. "Die Planungskosten sind in wenigen Jahren erheblich gestiegen
(43 %); die Vertragskosten werden allein wegen der Preisgleitung in
Milliardenhöhe steigen."
Diese Feststellung des Bundesrechnungshofs widerlegt die schon
peinliche Selbstbeweihräucherung des Verteidigungsministers wegen
seiner angeblich so überaus erfolgreichen Verhandlungsführung.
5. "Der militärische Bedarf von 73 Flugzeugen ist nicht
ausreichend begründet."
6. "Die geplante Nutzlast des Flugzeugs ist nicht ausreichend; die
Erfüllung der geforderten Leistungen ist ungewiss, zumal die
Entwicklung noch nicht begonnen hat."
Diese Feststellungen des Bundesrechnungshofes ergeben sich
einerseits aus den vom Rechnungshof festgestellten Unsicherheiten
hinsichtlich der Realisierbarkeit der technischen Vorgaben für den A
400 M und andererseits aus den für den A 400 M in der
Beschaffungsvorlage ins Auge gefassten Einsätzen; nach Auffassung des
Bundesrechnungshofs passen angestrebte Einsatzart und technischen
Konfiguration nicht zusammen. Auch hier hat die Bundesregierung
offensichtlich ihre Hausaufgaben nicht gemacht.
7. "Eine kurzfristige Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen
ist unrealistisch."
Zu Recht kritisiert der Bundesrechnungshof insbesondere den
relativ geringen Fertigungsanteil Deutschlands und die technologische
Anspruchslosigkeit des deutschen Fertigungsanteils. Da Deutschland
mehr als 1/3 der Maschinen abnehmen soll, hätte sowohl der
Fertigungsanteil Deutschlands größer als auch technologisch
anspruchsvoller sein müssen.
Insgesamt lässt sich daher feststellen, dass die
Beschaffungsvorlage der Bundesregierung keine ausreichende Grundlage
für eine positive Beschaffungsentscheidung des Parlaments ist. Nach
unserer Auffassung und den Feststellungen des Bundesrechnungshofs hat
die Bundesregierung unzureichend, ja geradezu schlampig verhandelt.
Im Übrigen legt das Verhalten der Regierung gegenüber dem Parlament
den Verdacht nahe, dass die Bundesregierung sich bewusst auf
verfassungsrechtlich dünnes Eis begibt, damit die Beschaffung des A
400 M im Parlament scheitert - und damit dieses Scheitern der
Opposition in die Schuhe geschoben werden kann. Dieses wird nicht
gelingen. Wir werden im Parlament einen Gesetzentwurf zur Vorlage
eines Nachtragshaushalts allein für den A 400 M einbringen.

Rückfragen bitte an:

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