CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Austermann: Regierung will Parlament bei
Militär-Airbus täuschen
Berlin (ots)
Zu der erneuten Stellungnahme des Bundesrechnungshofs zu der Beschaffung des Airbus A 400 M erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Der Bericht des Bundesrechnungshofs vom 5. März 2002 zur Beschaffung des Transportflugzeugs A 400 M für die Bundeswehr enthält eine Vielzahl haushaltsrechtlicher, finanzieller und technischer Einwendungen, so dass eine Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zu Gunsten einer Beschaffung des A 400 M auf der Basis der Beschaffungsvorlage der Bundesregierung völlig unverantwortlich erscheint. Die Fehler und Versäumnisse, die der Rechnungshof dem Verteidigungsminister und dem Finanzminister nachweist, legen den Verdacht nahe, dass die Bundesregierung zwar nach außen die Beschaffung des A 400 M verkündet, durch ihr konkretes Verhalten aber andererseits eine Beschaffung des Militär-Airbus zielstrebig hintertreibt. Die Vorlage ist unbrauchbar. Wir lassen uns von der Regierung nicht durch unvollständige und unbrauchbare Informationen täuschen.
Der Bundesrechnungshof fasst seine Bewertungen wie folgt zusammen:
1. "Mit der nicht ausreichenden Beschreibung des Leistungsgegenstandes der Beschaffungsvorlage verstößt das BMVg gegen Vorschriften des Haushaltsrechts." Dem Bundesrechnungshof ist zuzustimmen, dass der von Scharping den Vertragspartnern in Aussicht gestellte Schadensersatz für den Fall, dass Deutschland weniger als 73 Maschinen abnimmt, etwa 2 Mrd. EUR erreichen kann, so dass im Rahmen der im Haushalt 2002 vorhandenen, gesperrten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rd. 5,1 Mrd. EUR tatsächlich nur noch 20-30 Maschinen beschafft werden könnten. Damit bestätigt der Bundesrechnungshof die schlimmsten Erwartungen der Opposition. Vor diesem Hintergrund ergibt sich im Übrigen das Problem, dass bei Schadensersatzansprüchen in diesem Umfang äußerst zweifelhaft ist, ob eine solche Ausgabe durch die Zweckbestimmung überhaupt noch gedeckt wäre. Denn der Haushaltsgesetzgeber ist bei Einstellung der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 5,1 Mrd. EUR von einer Beschaffung von mindestens rd. 40 Maschinen ausgegangen; von Schadensersatzzahlungen in der jetzt im Raum stehenden Größenordnung war keinesfalls die Rede.
2. "Das vorgeschlagene Finanzierungsmodell "Zahlung bei Lieferung" wäre wirtschaftlich zum Nachteil des Bundes."
Dieses bestätigt unsere Auffassung, dass das von Scharping präferierte Finanzierungsmodell lediglich dazu dient, den Verteidigungshaushalt in den kommenden Jahren von den ansonsten notwendigen Zahlungen frei zu halten. Dies ist eine nicht hinnehmbare verdeckte zusätzliche Kreditaufnahme, ein Schattenhaushalt.
3. "Die Haushaltsbelastung ist von der Höhe und dem Zeitpunkt her nicht realisierbar, ohne dass der Einzelplan 14 erheblich verstärkt wird oder andere wichtige Rüstungsvorhaben verdrängt werden."
Mit dieser Feststellung bestätigt der Bundesrechnungshof die wiederholte Kritik der Opposition, dass der Verteidigungshaushalt nachhaltig unterfinanziert ist. Deshalb muss im Zusammenhang mit einer Beschaffungsentscheidung zum A 400 M seitens der Bundesregierung erklärt werden, wie dieses Beschaffungsvorhaben - im Zusammenhang mit allen anderen bereits beschlossenen Beschaffungsvorhaben - finanziert werden soll. Solange die Bundesregierung eine solche vollständige Finanzierungsübersicht nicht vorlegt, kann auch eine Beschaffungsentscheidung zum A 400 M nicht getroffen werden.
4. "Die Planungskosten sind in wenigen Jahren erheblich gestiegen (43 %); die Vertragskosten werden allein wegen der Preisgleitung in Milliardenhöhe steigen."
Diese Feststellung des Bundesrechnungshofs widerlegt die schon peinliche Selbstbeweihräucherung des Verteidigungsministers wegen seiner angeblich so überaus erfolgreichen Verhandlungsführung.
5. "Der militärische Bedarf von 73 Flugzeugen ist nicht ausreichend begründet."
6. "Die geplante Nutzlast des Flugzeugs ist nicht ausreichend; die Erfüllung der geforderten Leistungen ist ungewiss, zumal die Entwicklung noch nicht begonnen hat."
Diese Feststellungen des Bundesrechnungshofes ergeben sich einerseits aus den vom Rechnungshof festgestellten Unsicherheiten hinsichtlich der Realisierbarkeit der technischen Vorgaben für den A 400 M und andererseits aus den für den A 400 M in der Beschaffungsvorlage ins Auge gefassten Einsätzen; nach Auffassung des Bundesrechnungshofs passen angestrebte Einsatzart und technischen Konfiguration nicht zusammen. Auch hier hat die Bundesregierung offensichtlich ihre Hausaufgaben nicht gemacht.
7. "Eine kurzfristige Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen ist unrealistisch."
Zu Recht kritisiert der Bundesrechnungshof insbesondere den relativ geringen Fertigungsanteil Deutschlands und die technologische Anspruchslosigkeit des deutschen Fertigungsanteils. Da Deutschland mehr als 1/3 der Maschinen abnehmen soll, hätte sowohl der Fertigungsanteil Deutschlands größer als auch technologisch anspruchsvoller sein müssen.
Insgesamt lässt sich daher feststellen, dass die Beschaffungsvorlage der Bundesregierung keine ausreichende Grundlage für eine positive Beschaffungsentscheidung des Parlaments ist. Nach unserer Auffassung und den Feststellungen des Bundesrechnungshofs hat die Bundesregierung unzureichend, ja geradezu schlampig verhandelt. Im Übrigen legt das Verhalten der Regierung gegenüber dem Parlament den Verdacht nahe, dass die Bundesregierung sich bewusst auf verfassungsrechtlich dünnes Eis begibt, damit die Beschaffung des A 400 M im Parlament scheitert - und damit dieses Scheitern der Opposition in die Schuhe geschoben werden kann. Dieses wird nicht gelingen. Wir werden im Parlament einen Gesetzentwurf zur Vorlage eines Nachtragshaushalts allein für den A 400 M einbringen.
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