Union und Zypries einigen sich über Rechtsanwaltsvergütung
Berlin (ots)
Zur Einigung über die Neuregelung der Rechtsanwaltsvergütung erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
In intensiven Gesprächen haben die Bundesministerin der Justiz und Vertreter der Union ein Konzept zur Neuordnung der Rechtsanwaltsvergütung erarbeitet, das auch von der Anwaltschaft mitgetragen werden kann.
Trotz steigender Lebenshaltungskosten, gestiegener Personalkosten und allgemeiner Einkommenssteigerung auf Arbeitnehmerseite sind die Rechtsanwaltsgebühren seit 1994 unverändert. Die parlamentarischen Bemühungen, die Anwaltsgebühren an die allgemeine Einkommens- und Kostenentwicklung anzupassen, scheiterten in der letzten Wahlperiode an der Haltung der rot-grünen Koalition. Umso bedeutender ist es, dass nunmehr eine Einigung über eine Qualitätsverbesserung und Anpassung der Anwaltsvergütung erzielt werden konnte, an der auch die Spitzenverbände der Anwaltschaft, der Deutsche Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer, beteiligt waren.
Die Einigung erfolgte dabei nicht auf Basis einer linearen Erhöhung der Anwaltsgebühren, sondern über eine grundlegende Strukturreform. Diese Neustrukturierung wird für die Anwaltschaft aber gleichwohl zu einer angemessenen Erhöhung ihrer Einnahmen führen.
Die Bundesjustizministerin hat nach der Einigung einen entsprechen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Die Strukturreform enthält dabei folgende Schwerpunkte:
Das Gebührenrecht soll vereinfach werden, z.B. durch Wegfall der Beweisgebühr bei gleichzeitiger Erhöhung der an die Stelle der Prozessgebühr getretenen Verfahrensgebühr und der Terminsgebühr. Bisher gebührenrechtlich nicht geregelte anwaltliche Tätigkeiten wie z.B. Mediation, Hilfeleistungen in Steuersachen und Zeugenbeistand (eingeschlossen der Zeugenbeistand in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen) sollen erfasst werden.
Die Vergütungsregelungen sollen leistungsorientierter ausgestaltet werden, z.B. durch eine verbesserte und differenziertere Vergütung für die Tätigkeiten im Rahmen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, eine Verbesserung der Vergütung des Pflichtverteidigers und eine Neustrukturierung der Vergütung für die Tätigkeiten im Rahmen des Bußgeldverfahrens.
Die außergerichtliche Erledigung soll z.B. durch eine Umgestaltung der bisherigen Vergleichsgebühr zu einer Einigungsgebühr für jede Form der vertraglichen Streitbeilegung gefördert werden. Durch Gebührenregelungen für den Zeugenbeistand und die Schaffung einer Terminsgebühr für Verhandlungen im Rahmen des Täter-Opfer- Ausgleichs sollen der Zeugenschutz und der Täter-Opfer-Ausgleich gestärkt werden.
Durch Verzicht auf eine gesetzliche Festlegung von Gebühren für die Beratungstätigkeit ab 1. Juli 2006 sollen eine Deregulierung erreicht und der Abschluss von Gebührenvereinbarungen gefördert werden.
Der sogenannte Ostabschlag in Höhe von derzeit 10 % auf die Gebühren und Entschädigungssätze in den neuen Bundesländern soll abgeschafft werden.
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