Gewalt/Lüdemann: Integrationsmodell der Bundesregierung völlig unzureichend
Berlin (ots)
Anläßlich der Innensprecherkonferenz der Unionsfraktionen von Bund und Ländern erklären der Koordinatator der Konferenz und zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Inneres der CDU/CSU- Bundestagsfraktion Roland Gewalt MdB und der innenpolitische Spre- cher der Hamburger Bürgerschaft Carsten Lüdemann MdHB: Der Entwurf der Niedersächsischen Landesregierung für ein Integrationsförderungsgesetz setzt die notwendigen Akzente für eine durchgreifende Verbesserung der Integration von Ausländern in der Bundesrepublik. Er wird dort konkret, wo der Entwurf des Rot-Grünen Zuwanderungs- und Integrationsgesetzes Fragen offen läßt:
- Für die Sprachkurse sind konkrete Stundenzahlen (insgesamt 930 Stunden) vorgesehen. - Alphabetisierungskurse sollen da, wo es notwendig ist, die Basis des Sprachunterrichtes sein. - Kultur und Geschichte werden mit 30 Unterrichts-stunden abgedeckt. - Im Gegensatz zum Rot-Grünen Integrationsmodell werden nicht nur der begrenzte Kreis der Zuwan-derer, sondern auch die bereits rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländer erfaßt. - Dem Gesetzesentwurf aus Niedersachsen liegen auch konkrete Berechnungen über die Kosten zugrunde. Es ist im Gegensatz zum Rot- Grünen Gesetzesentwurf auch eine finanzielle Beteiligung der Teilnehmer entsprechend ihren Möglichkeiten vorgesehen. - Die Verletzung der Teilnahmeverpflichtung bleibt im Vergleich zu Rot-Grün nicht folgenlos. Unter anderem kann die Aufenthaltsgenehmigung bei schuldhaftem Fernbleiben versagt werden.
Deutschland hat keinen Mangel an Zuwanderung, aber einen Mangel an Integration. Die klaren Aussagen, die der nieder-sächsische Gesetzesentwurf trifft, stellen ein Konzept dar, das ohne langwierige Regelung eines Durchführungsverfahrens schnell umgesetzt werden kann. Die unbestimmten und in jede Richtung interpretierbaren Regelungen des Zuwanderungs- und Integrationsgesetzes der Bundesregegierung stellen hierzu einen negativen Kontrast dar. Besonders prekär ist, daß Rot-Grün nichts über die Größenordnung der anfallenden Kosten sagt und die Länder massiv finanziell belasten will. Die Integrationsleistungen und angebote müssen zwar in den Kommu-nen erbracht werden, dies darf aber nicht bedeuten, dass sie mit den hierbei anfallenden Kosten belastet werden.
Wenn der Bund Rechtsansprüche auf die Teilnahme an Sprach- und Integrationsleistungen gewährt, dann muß er auch die Kosten tragen.
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