Röttgen: Gesetzgeber muss den gesetzlichen Schutz für wirtschaftlich benachteiligte Ehepartner überprüfen
Berlin (ots)
Zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofes zur Wirksamkeit von Eheverträgen erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Der Bundesgerichtshof hat die Wirksamkeit eines Ehevertrages in einem speziellen Einzelfall bejaht, jedoch auch grundsätzlich erklärt, dass Eheverträge den Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen über den Zugewinn, den Versorgungsausgleich und den nachehelichen Unterhalt nicht beliebig unterlaufen dürften. Da es zahlreiche Fälle gibt, in denen ein Ehepartner meistens ist dies die Ehefrau durch ehevertragliche Vereinbarungen wirtschaftlich benachteiligt ist, versteht die CDU/CSU-Fraktion die Entscheidung aus Karlsruhe als Auftrag an den Gesetzgeber, zu überprüfen, ob die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen den wirtschaftlich unterlegenen Ehepartner ausreichend schützen. Denn nur eindeutige gesetzliche Vorgaben über den rechtlich notwendigen und gesellschaftspolitisch wünschenswerten Mindestschutz der Ehepartner können verhindern, dass Eheverträge, die oft durch Ausnutzen wirtschaftlicher Abhängigkeit und fehlender Kenntnis des Rechts vereinbart werden, diesen Schutz aushöhlen.
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