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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Röttgen: Gesetzgeber muss den gesetzlichen Schutz für wirtschaftlich benachteiligte Ehepartner überprüfen

Berlin (ots)

Zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofes zur
Wirksamkeit von Eheverträgen erklärt der rechtspolitische Sprecher
der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Der Bundesgerichtshof hat die Wirksamkeit eines Ehevertrages in
einem speziellen Einzelfall bejaht, jedoch auch grundsätzlich
erklärt, dass Eheverträge den Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen
über den Zugewinn, den Versorgungsausgleich und den nachehelichen
Unterhalt nicht beliebig unterlaufen dürften. Da es zahlreiche Fälle
gibt, in denen ein Ehepartner – meistens ist dies die Ehefrau – durch
ehevertragliche Vereinbarungen wirtschaftlich benachteiligt ist,
versteht die CDU/CSU-Fraktion die Entscheidung aus Karlsruhe als
Auftrag an den Gesetzgeber, zu überprüfen, ob die bestehenden
gesetzlichen Bestimmungen den wirtschaftlich unterlegenen Ehepartner
ausreichend schützen. Denn nur eindeutige gesetzliche Vorgaben über
den rechtlich notwendigen und gesellschaftspolitisch wünschenswerten
Mindestschutz der Ehepartner können verhindern, dass Eheverträge, die
oft durch Ausnutzen wirtschaftlicher Abhängigkeit und fehlender
Kenntnis des Rechts vereinbart werden, diesen Schutz aushöhlen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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