Röttgen: Reform des Betreuungsrechts hat zentrale gesell-schaftspolitische Bedeutung
Berlin (ots)
Anlässlich des Fachgesprächs der Arbeitsgruppe Recht der CDU/CSU- Bundestagsfraktion zur Reform des Betreuungsrechts am gestrigen Tage erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Die sog. rechtliche Betreuung alter, kranker oder behinderter Menschen, die ihren persönlichen Lebensbereich ganz oder teilweise nicht mehr selbst gestalten können und daher Hilfe brauchen, ist ein zentraler Bereich unserer gesellschaftlichen Wirklichkeit. Die anstehende Reform des Betreuungsrechts sagt daher viel darüber aus, wie unsere Gesellschaft mit diesen Menschen umgeht und was sie ihr wert sind. Die Reformnotwendigkeit spiegelt gleichzeitig u.a. zwei wesentliche strukturelle Probleme wider: Die Überalterung unserer Gesellschaft und die Auflösung des Familienverbundes insbesondere in städtischen Großräumen. Von der Reform sind rund 1 Million betreuungsbedürftiger Menschen und ein ganzer Berufszweig gleichermaßen betroffen. Effizienz und Humanität sind keine Gegensätze. Größte Sorgfalt und Augenmaß sind bei dieser Reform einmal mehr in besonderem Maße gefragt.
Um sich ein Bild von der Realität der Betreuten und Betreuenden und den möglichen Auswirkungen des Gesetzentwurfes des Bundesrates zu machen, hat die Arbeitsgruppe Recht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gestern ein Gespräch mit betroffenen Fachleuten geführt. Teilnehmer waren Klaus Förter-Vondey (Vorsitzender des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/-Innen), MR Dr. Hans-Joachim Hessler (Bayerisches Staatsministerium der Justiz), Ludwig Klein (SKM im Bistum Osnabrück), Gerold Oeschger (Vorsitzender der freiberuflichen Betreuer/-Innen), RA Klaus Schlimm (Bundesrechtsanwaltskammer und Deutscher Anwaltverein), Günter Storck (Vorstandssprecher der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie), Jürgen Thar (Vormundschaftsgerichtstag e.V.) und Dr. Irene Vorholz (Deutscher Landkreistag).
Jenseits der Kontroverse über die Inhalte der - notwendigen - Reform des Betreuungsrechts, gebührt den zahlreichen Menschen Dank, die bereits heute in der ehrenamtlichen Betreuung tätig sind. Es ist insbesondere Aufgabe des Staates, aber auch jedes einzelnen, dieses vorbildliche Engagement zu fördern und anzuerkennen.
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