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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Röttgen: Reform des Betreuungsrechts hat zentrale gesell-schaftspolitische Bedeutung

Berlin (ots)

Anlässlich des Fachgesprächs der Arbeitsgruppe
Recht der CDU/CSU- Bundestagsfraktion zur Reform des Betreuungsrechts
am gestrigen Tage erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Die sog. „rechtliche“ Betreuung alter, kranker oder behinderter
Menschen, die ihren persönlichen Lebensbereich ganz oder teilweise
nicht mehr selbst gestalten können und daher Hilfe brauchen, ist ein
zentraler Bereich unserer gesellschaftlichen Wirklichkeit. Die
anstehende Reform des Betreuungsrechts sagt daher viel darüber aus,
wie unsere Gesellschaft mit diesen Menschen umgeht und was sie ihr
wert sind. Die Reformnotwendigkeit spiegelt gleichzeitig u.a. zwei
wesentliche strukturelle Probleme wider: Die Überalterung unserer
Gesellschaft und die Auflösung des Familienverbundes insbesondere in
städtischen Großräumen. Von der Reform sind rund 1 Million
betreuungsbedürftiger Menschen und ein ganzer Berufszweig
gleichermaßen betroffen. Effizienz und Humanität sind keine
Gegensätze. Größte Sorgfalt und Augenmaß sind bei dieser Reform
einmal mehr in besonderem Maße gefragt.
Um sich ein Bild von der Realität der Betreuten und Betreuenden
und den möglichen Auswirkungen des Gesetzentwurfes des Bundesrates zu
machen, hat die Arbeitsgruppe Recht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
gestern ein Gespräch mit betroffenen Fachleuten geführt. Teilnehmer
waren Klaus Förter-Vondey (Vorsitzender des Bundesverbandes der
Berufsbetreuer/-Innen), MR Dr. Hans-Joachim Hessler (Bayerisches
Staatsministerium der Justiz), Ludwig Klein (SKM im Bistum
Osnabrück), Gerold Oeschger (Vorsitzender der freiberuflichen
Betreuer/-Innen), RA Klaus Schlimm (Bundesrechtsanwaltskammer und
Deutscher Anwaltverein), Günter Storck (Vorstandssprecher der
Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie), Jürgen Thar
(Vormundschaftsgerichtstag e.V.) und Dr. Irene Vorholz (Deutscher
Landkreistag).
Jenseits der Kontroverse über die Inhalte der - notwendigen -
Reform des Betreuungsrechts, gebührt den zahlreichen Menschen Dank,
die bereits heute in der ehrenamtlichen Betreuung tätig sind. Es ist
insbesondere Aufgabe des Staates, aber auch jedes einzelnen, dieses
vorbildliche Engagement zu fördern und anzuerkennen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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