Austermann: Karlsruhe muss Verfassungsbruch stoppen
Berlin (ots)
Zur Entscheidung der Union, gegen den Nachtragshaushalt 2004 Verfassungsklage zu erheben, erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
2004 wird Deutschland zum dritten Mal in Folge das Maastrichter Defizit-Kriterium nicht erfüllen. Entgegen der Begrenzung der Nettokreditaufnahme gemäß Art. 115 Grundgesetz auf die Summe der Investitionen werden im Bundeshaushalt zum dritten Mal in Folge deutlich höhere Schulden gemacht. Bundesfinanzminister Eichel hat es in seiner gesamten Amtszeit nicht vermocht, die sich aus dem Grundgesetz, dem Maastrichter Vertrag und den Vereinbarungen im Finanzplanungsrat ergebenden Begrenzungen der Schuldenaufnahme des Bundes einzuhalten.
Für das Jahr 2005 sehen die Pläne des Finanzministers vor, zusätzlich zur Nettokreditaufnahme von 22 Mrd. Einmaleinnahmen im Umfang von fast 23 Mrd. in den Haushalt einzustellen (rund 16,5 Mrd. Privatisierungseinnahmen sowie rund 5,5 Mrd. Forderungsverkäufe der Postunterstützungskassen). Weil dieses einmalige, nicht wiederholbare Einnahmen sind, akzeptiert der Bundesfinanzminister damit eine langfristige Verfestigung der Nettokreditaufnahme bei über 40 Mrd. . Das ist für künftige Generationen nicht hinnehmbar.
Im Zusammenhang mit der Klage gegen den Nachtrag 2004 soll auch die Frage geprüft werden, ob es der Bundesregierung und dem Bundestag erlaubt ist so wie beim ursprünglichen Haushaltsgesetz 2004 geschehen objektiv und erkennbar falsche Zahlen per Gesetz zum Bundeshaushalt zu machen. Einer Regierung, die von ihren Bürgern Gesetzestreue verlangt, kann man nicht durchgehen lassen, dass sie permanent die Verfassung bricht.
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