Krings: Alle Fraktionen kritisieren Bundesregierung
Berlin (ots)
Zur Verabschiedung des interfraktionellen Antrags Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen in der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, erklärt der Berichterstatter der CDU/CSU- Bundestagsfraktion für Geistiges Eigentum, Dr. Günter Krings MdB:
Durch den interfraktionellen Antrag wird die Bundesregierung gezwungen, ihren bisherigen Standpunkt in der Frage der Patentierbarkeit von Software zu revidieren. Der Antrag bringt die Unzufriedenheit der Parlamentarier über die bisherige Verhandlungsführung der Regierung deutlich zum Ausdruck.
Ende Mai hatte die Bundesregierung trotz anders lautender Äußerungen im Vorfeld - überraschend einen gemeinsamen Standpunkt des EU-Rates für eine Softwarepatentrichtlinie zugestimmt. Der Ratsvorschlag enthält Mängel, die der interfraktionelle Antrag klar benennt. So fehlt eine exaktere Bestimmung des so genannten technischen Beitrags und auf eine Technikdefinition wurde gänzlich verzichtet. Weiterhin besteht nach dem Ratsvorschlag die Möglichkeit, selbstständige Programmansprüche patentieren zu lassen.
Alle Fraktionen im Bundestag fordern daher nun, dass der technische Beitrag konkreter beschrieben und eine Technikdefinition aufgenommen wird. Computerprogramme als solche, Geschäftsmethoden und Algorithmen sollen von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sein. Die Technikdefinition soll sich an der bewährten Definition des BGH orientieren.
Der Antrag nimmt sich vor allen Dingen den kleinen und mittelständischen Softwareunternehmen an, die nach einer Verabschiedung der Richtlinie in Form der Ratsversion mit wirtschaftlichen Nachteilen rechnen müssten. Bei ihrer Arbeit wären beispielsweise aufwendige Patentrecherchen notwendig, um eine Rechteverletzung auszuschließen. Dabei ist reine Software bereits hinreichend durch das Urheberrecht geschützt, so dass hier kein Bedarf für eine Patentierungsmöglichkeit besteht.
Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, die Bedenken des Bundestages in den kommenden Beratungen über den Richtlinienvorschlag zu berücksichtigen.
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