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Koschyk/Strobl: Forderungen der Staatsanwaltschaft nach nationaler Warndatei umsetzen, Minister Schily!

Berlin (ots)

Zu den Entwicklungen im zweiten Kölner Visa-Prozess
erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Hartmut Koschyk MdB, und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im
Innenausschuss, Thomas Strobl MdB:
Die Staatsanwaltschaft hat im zweiten Kölner Schleuser-Prozess in
ihrer Anklageschrift das Fehlen einer nationalen Einlader- und
Warndatei dafür verantwortlich gemacht, dass es überhaupt zu diesem
Ausmaß an Massenschleusungen gekommen ist. Eine solche Datei hatte
die Union bereits in der letzten Legislaturperiode gefordert, Rot-
Grün hat den Gesetzentwurf abgelehnt. Im Rahmen der
Zuwanderungsverhandlungen hatten CDU und CSU das Gesetz erneut
eingebracht. Minister Schily wies es zurück. Dies ist völlig
unverständlich, zumal die fehlende nationale Warndatei offenkundig
die Massenschleusung von Ausländern begünstigt hat. Rot-Grün hat die
Warnungen der Union stets ignoriert. Jetzt sollte sie sich wenigstens
dem Drängen der Staatsanwaltschaft nicht länger widersetzen und dem
aktualisierten und erneut in den Bundestag eingebrachten
Gesetzentwurf der Union zustimmen.
Ziel des Unions-Projektes Warndatei ist:
  • Bestehende „Tote Winkel“ bei Datenerfassung und Datenaustausch zwischen deutschen Behörden im In- und Ausland, die die Bekämpfung der Schleuserkriminalität behindern, beseitigen.
  • Aktiv gegen Schleusertum vorgehen: Installation eines „Frühwarnsystems“ gegen Schleuser.
Durch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die
Errichtung einer Warndatei beim Bundesverwaltungsamt wird die innere
Sicherheit durch effektivere Bekämpfung illegaler Einreisen und
Schleuserkriminalität verbessert werden. Die Einrichtung einer
zentralen Auskunfts- und Prüfstelle als zentralen Ansprechpartner für
Fragen und Überprüfungen durch deutsche Auslandsvertretungen ist
hierfür der richtige Weg. Eine wirksame Bekämpfung von
Visaerschleichungen und der damit verbundenen organisierten
Kriminalität ist zur Zeit kaum möglich, da die einzelnen
Auslandsvertretungen nur über die von ihnen selbst erkannten
Missbrauchsfälle informiert sind. Erkenntnisse anderer Stellen,
insbesondere der anderen deutschen Auslandsvertretungen und der
Grenzbehörden, erfahren sie – wenn überhaupt - nur zufällig. Deswegen
ist eine zentrale Erfassung und Bereitstellung aller Daten beim
Bundesverwaltungsamt erforderlich. Hierauf sollen vor allem alle
Stellen Zugriff haben, die berechtigt sind, Visa auszustellen oder
Aufenthaltsgenehmigungen zu erteilen. Die Zugriffsmöglichkeit der
Sicherheitsbehörden auf die Daten der Warndatei ist notwendig, um
erkennbaren Entwicklungen wirksam begegnen und Ansätze organisierter
Kriminalität bekämpfen zu können.
Trotz der drängenden Probleme will die Bundesregierung mit den
notwendigen Änderungen bis zur Einführung des auf europäischer Ebene
geplanten Visa-Informationssystems (VIS) warten. Die Einrichtung
eines europäischen Visa-Informationssystems ist grundsätzlich zu
begrüßen, allein sind die Planungen auf europäischer Ebene keineswegs
so konkret, dass mit einer baldigen Umsetzung gerechnet werden
könnte. Vor allem bleibt VIS aber derzeit hinter dem Gesetzentwurf
zur nationalen Warndatei zurück. So sind z.B. Recherchebefugnisse für
die Sicherheitsbehörden nicht gewährleistet. Angesichts der
erheblichen Missstände, die im Zusammenhang mit der Visa-Affäre zu
Tage getreten sind, ist jedoch rasches Handeln geboten, um zu
verhindern, dass Deutschland noch länger das große Einfallstor für
Schleusungen in den Schengen-Raum ist, zumal auch der mit
Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes neu geschaffene § 69 Abs. 2 Nr.
2 Buchst. h Aufenthaltsverordnung nicht in der Lage ist, die
bestehenden Sicherheitslücken wirksam zu schließen. Hierbei handelt
es sich nämlich lediglich um einen botschaftsbezogenen Zettelkasten
ohne jede Vernetzung und Recherche-Möglichkeit für die
Sicherheitsbehörden.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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