Koschyk/Strobl: Forderungen der Staatsanwaltschaft nach nationaler Warndatei umsetzen, Minister Schily!
Berlin (ots)
Zu den Entwicklungen im zweiten Kölner Visa-Prozess erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Innenausschuss, Thomas Strobl MdB:
Die Staatsanwaltschaft hat im zweiten Kölner Schleuser-Prozess in ihrer Anklageschrift das Fehlen einer nationalen Einlader- und Warndatei dafür verantwortlich gemacht, dass es überhaupt zu diesem Ausmaß an Massenschleusungen gekommen ist. Eine solche Datei hatte die Union bereits in der letzten Legislaturperiode gefordert, Rot- Grün hat den Gesetzentwurf abgelehnt. Im Rahmen der Zuwanderungsverhandlungen hatten CDU und CSU das Gesetz erneut eingebracht. Minister Schily wies es zurück. Dies ist völlig unverständlich, zumal die fehlende nationale Warndatei offenkundig die Massenschleusung von Ausländern begünstigt hat. Rot-Grün hat die Warnungen der Union stets ignoriert. Jetzt sollte sie sich wenigstens dem Drängen der Staatsanwaltschaft nicht länger widersetzen und dem aktualisierten und erneut in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf der Union zustimmen.
Ziel des Unions-Projektes Warndatei ist:
- Bestehende Tote Winkel bei Datenerfassung und Datenaustausch zwischen deutschen Behörden im In- und Ausland, die die Bekämpfung der Schleuserkriminalität behindern, beseitigen.
- Aktiv gegen Schleusertum vorgehen: Installation eines Frühwarnsystems gegen Schleuser.
Durch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Errichtung einer Warndatei beim Bundesverwaltungsamt wird die innere Sicherheit durch effektivere Bekämpfung illegaler Einreisen und Schleuserkriminalität verbessert werden. Die Einrichtung einer zentralen Auskunfts- und Prüfstelle als zentralen Ansprechpartner für Fragen und Überprüfungen durch deutsche Auslandsvertretungen ist hierfür der richtige Weg. Eine wirksame Bekämpfung von Visaerschleichungen und der damit verbundenen organisierten Kriminalität ist zur Zeit kaum möglich, da die einzelnen Auslandsvertretungen nur über die von ihnen selbst erkannten Missbrauchsfälle informiert sind. Erkenntnisse anderer Stellen, insbesondere der anderen deutschen Auslandsvertretungen und der Grenzbehörden, erfahren sie wenn überhaupt - nur zufällig. Deswegen ist eine zentrale Erfassung und Bereitstellung aller Daten beim Bundesverwaltungsamt erforderlich. Hierauf sollen vor allem alle Stellen Zugriff haben, die berechtigt sind, Visa auszustellen oder Aufenthaltsgenehmigungen zu erteilen. Die Zugriffsmöglichkeit der Sicherheitsbehörden auf die Daten der Warndatei ist notwendig, um erkennbaren Entwicklungen wirksam begegnen und Ansätze organisierter Kriminalität bekämpfen zu können.
Trotz der drängenden Probleme will die Bundesregierung mit den notwendigen Änderungen bis zur Einführung des auf europäischer Ebene geplanten Visa-Informationssystems (VIS) warten. Die Einrichtung eines europäischen Visa-Informationssystems ist grundsätzlich zu begrüßen, allein sind die Planungen auf europäischer Ebene keineswegs so konkret, dass mit einer baldigen Umsetzung gerechnet werden könnte. Vor allem bleibt VIS aber derzeit hinter dem Gesetzentwurf zur nationalen Warndatei zurück. So sind z.B. Recherchebefugnisse für die Sicherheitsbehörden nicht gewährleistet. Angesichts der erheblichen Missstände, die im Zusammenhang mit der Visa-Affäre zu Tage getreten sind, ist jedoch rasches Handeln geboten, um zu verhindern, dass Deutschland noch länger das große Einfallstor für Schleusungen in den Schengen-Raum ist, zumal auch der mit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes neu geschaffene § 69 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. h Aufenthaltsverordnung nicht in der Lage ist, die bestehenden Sicherheitslücken wirksam zu schließen. Hierbei handelt es sich nämlich lediglich um einen botschaftsbezogenen Zettelkasten ohne jede Vernetzung und Recherche-Möglichkeit für die Sicherheitsbehörden.
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