Widmann-Mauz: Union begrüßt 14. AMG-Novelle
Berlin (ots)
Anlässlich der 2./3. Lesung des 14. Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist froh, dass in einer konstruktiven Kooperation das 14. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes heute vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden konnte. Denn mit der 14. AMG-Novelle wird der Standort Deutschland gestärkt. So wird die Finanzierung der klinischen Forschung in der Hochschulmedizin wieder auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt und mit der Einführung einer sog. Drittstaatenklausel im Rahmen der Roche-Bolar- Regelung die hiesige generische pharmazeutische Industrie gestärkt. Diese Bolar-Regelung verhindert eine Verlagerung von Arbeitsplätzen in andere Staaten, die bereits die jetzt für Deutschland vorgesehene Regelung etabliert haben.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt ferner, dass in dieser Arzneimittelnovelle einer Initiative des Bundesrates folgend Schönheitsoperationen in den Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes einbezogen, die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für die Bevorratung mit antiviralen Medikamenten für die Zeit einer Influenzapandemie geschaffen und die zwischen der Bundesregierung, den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände getroffene Vereinbarung über ein Rabattmoratorium umgesetzt werden. Im Zuge der Beratungen konnten noch wesentliche Verbesserungen an dem Gesetzentwurf erzielt werden, insbesondere ist jetzt klargestellt, dass eine Universitätsklinik nicht die Verantwortlichkeiten eines pharmazeutischen Unternehmers übernimmt, wenn sie Prüfpräparate herstellt.
In Bezug auf nichtkommerzielle klinische Studien wird zudem in einem Entschließungsantrag deutlich gemacht, welche Erleichterungen und Ausnahmen es bereits heute bei der Durchführung von sog. Therapieoptimierungsstudien gibt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erwartet dennoch, dass die Bundesregierung eingehend prüft, ob die bestehenden Rahmenbedingungen für solche Studien noch weiter vereinfacht werden können.
Die von Seiten der Apothekerschaft angesprochene Problematik der Verblisterung hat man in diesem Gesetzgebungsverfahren nicht lösen können, aber der Entschließungsantrag sieht ebenfalls vor, dass nach Auslaufen der Modellvorhaben ggf. gesetzgeberische Maßnahmen geprüft werden müssen, um Haftungsfragen und eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung zu klären und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Anbietern zu gewährleisten.
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