Singhammer: Höhere Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, auch für nichtberufstätige Eltern
Berlin (ots)
Zur Diskussion über die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:
Die Unionsfraktion will eine erste wichtige Besserstellung für Familien bereits ab Januar 2006 erreichen. Eckstein ist die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten.
Ein großer Schritt nach vorn ist die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten. Die bislang in der Diskussion genannte Deckelung des neuen Absetzbetrages schon bei 1000 Euro ist aus Sicht der Familienpolitik aber zu niedrig. Familien, die bisher von einem Sockelbetrag ab 1500 bis 3000 Euro steuerlich absetzen konnten, dürfen künftig nicht schlechter gestellt werden. Ein Kinderkrippenplatz beispielsweise kostet pro Monat mehrere Hundert Euro je nach Einkommen und Bundesland verschieden. Ein Werbungskostenabsetzbetrag von max. 1000 Euro würde diese Betreuungskosten allenfalls von Januar bis März ausgleichen. Notwendig sind punktgenaue, intelligente Regelungen für diesen Personenkreis.
Eine vorgesehene Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten auf die Gruppen "beide Elternteile sind berufstätig" bzw. "berufstätige allein Erziehende" sollte geändert werden. Auch Familien mit nur einem berufstätigen Elternteil sollten die Kosten absetzen können. Wenn ein Elternteil sich für die Familie entscheidet und bewusst den bisherigen Beruf während einer Familienphase nicht ausübt, dann darf dies nicht zu einer steuerlichen Ungleichbehandlung führen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist immer für Wahlfreiheit der Lebensentwürfe eingetreten.
Wenn Europa vor wenigen Tagen mehrere Milliarden Euro zusätzlich erhalten hat, sollten einige Milliönchen für Familien und Kinder nicht unmöglich sein.
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