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Heinen/Granold: Straftatbestand "Stalking" einführen

Berlin (ots)

Anlässlich der ersten Lesung im Bundestag des vom
Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Stalking-Bekämpfungsgesetzes 
erklären die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB, und die zuständige 
Berichterstatterin, Ute Granold MdB:
Es ist an der Zeit einen eigenen Straftatbestand für schwere 
Belästigung im Strafgesetzbuch einzuführen. Stalking, also die 
fortgesetzte Verfolgung, Belästigung und Bedrohung einer anderen 
Person gegen deren Willen, muss in unserer Gesellschaft ernst 
genommen und darf nicht als "Kavaliersdelikt" angesehen werden. Ein 
eigener Straftatbestand wird diesbezüglich Signalwirkung haben. 
Deshalb begrüßen wir die Gesetzesentwürfe der Bundesregierung und des
Bundesrats.
Auch wird es durch das neue Gesetz möglich sein, die Opfer besser 
als bisher zu schützen. Während die Strafverfolgungsbehörden nach 
bisheriger Rechtslage oftmals warten müssen, bis es zur Eskalation 
gekommen ist, soll nach dem Gesetzesentwurf eine zeitlich begrenzte 
Ingewahrsamnahme des Belästigers möglich sein, um in bestimmten 
Situationen früher eingreifen und diese entschärfen zu können.
Um die breite Öffentlichkeit auf die Probleme des Stalking 
aufmerksam zu machen, wird sich die Gruppe der Frauen deshalb für 
eine Anhörung nach der ersten Lesung stark machen, um alle Facetten 
auszuleuchten und der Öffentlichkeit die Probleme der Opfer und der 
Rechtsverfolgung näher zu bringen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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