Hüppe: Bruttoprinzip bleibt, neue Weihnachtsbeihilfe kommt
Berlin (ots)
Anlässlich des Bundestagsbeschlusses zur Neuregelung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im SGB XII erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Der Bundestag hat die Beibehaltung des Bruttoprinzips für behinderte Menschen in der Eingliederungshilfe beschlossen. Das heißt, dass die Sozialhilfeträger weiterhin zunächst alle Kosten direkt an die Einrichtung zahlen und erst danach mit dem Eigenanteil des Behinderten verrechnen. Die Union tritt weiter für das im Koalitionsvertrag verankerte Prinzip der "Hilfen aus einer Hand" ein.
Den behinderten Menschen wird der bürokratische Aufwand erspart, sich selbst um die Bezahlung des Eigenanteils zu kümmern, wie es durch das Nettoprinzip ursprünglich vorgesehen war. Insbesondere Menschen mit so genannten "geistigen Behinderungen" wären durch diese Regelung überfordert gewesen. Die Union hat damit die Bedenken der Behinderten und ihrer Fachverbände aufgenommen.
Die Beibehaltung des Bruttoprinzips entspricht der ursprünglichen Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, auf die sich die Koalitionspartner schlussendlich geeinigt haben.
Die Union begrüßt auch die Änderungen für Heimbewohner zur Weihnachtsbeihilfe. Die bis jetzt freiwillige Leistung wird nun bundeseinheitlich noch für dieses Jahr auf mindestens 36 Euro festgesetzt. Die Beihilfe wird im nächsten Jahr pauschal dem monatlichen Barbetrag hinzugefügt. Damit wird der Barbetrag von 26 auf 27 Prozent des Sozialhilferegelsatzes erhöht.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht bei einer Reform der Eingliederungshilfe auf die Beteiligung der Behinderten und ihrer Verbände.
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