Steinbach: Entscheidung im Fall des Fürsten Salm widerspricht Menschenrechten
Berlin (ots)
Anlässlich der Aberkennung der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft des Fürsten Salm - Reifferscheidt durch die tschechische Regierung erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach MdB:
Der tschechische Innenminister Ivan Langer hat unter Bezug auf das Benes-Dekret Nr. 33/1945 die Anerkennung der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft des 1946 verstorbenen Fürsten Salm-Reifferscheidt abgelehnt und damit deutlich gemacht, dass diese Dekrete bis heute Gültigkeit haben.
Es zeigt sich damit leider, dass trotz anders lautender Bekenntnisse insbesondere vor dem Beitritt zur Europäischen Union, die Benes-Dekrete heute immer noch und immer wieder Anwendung finden. Es setzen sich damit menschenrechtsfeindliche Sünden der Nachkriegszeit in der Europäischen Union fort. Diese Dekrete widersprechen den Menschenrechten, dem Völkerrecht und den Kriterien von Kopenhagen. Die Europäische Kommission hat in ihren Beitrittsberichten seinerzeit trotz deutlicher Hinweise darauf, bewusst darüber hinweggesehen. Die damalige Bundesregierung hat dem leider nicht entgegengewirkt, sondern diese Haltung sogar noch gestützt. Das war fahrlässig.
Die Europäische Union ist nicht nur eine Wirtschafts-, sondern auch eine Wertegemeinschaft. Es schadet ihr in der Substanz, wenn menschenrechtsfeindliche Gesetze als Morgengabe eingebracht werden und nicht einmal der gute Wille zur Heilung erkennbar wird. Das Versagen in dieser Frage liegt zum überwiegenden Teil nicht bei den Beitrittsländern, sondern bei der Europäischen Kommission und den Ländern, die über den Beitritt entschieden hatten. Die Menschenrechte wurden nicht mit dem nötigen Nachdruck durchgesetzt und dadurch wurde der Eindruck vermittelt, dass alles in bester Ordnung sei. Wir brauchen ein versöhntes Europa, in dem die vielen Völker friedvoll miteinander leben können; denn unsere europäischen Völker leben bewusst oder unbewusst auf einem gemeinsamen kulturellen Fundament. Das lässt sich aber nur mit einer gemeinsamen gelebten Werteordnung verwirklichen.
Mit dem Dekret Nr. 33 vom 2. August 1945 hatte Staatspräsident Edvard Benes "allen tschechoslowakischen Staatsbürgern deutscher oder magyarischer Nationalität" die Staatsbürgerschaft entzogen. Ausgenommen davon waren lediglich Personen, die nachweisen konnten, "dass sie der Tschechoslowakischen Republik treu geblieben sind, sich niemals gegen das tschechische und slowakische Volk vergangen und sich entweder aktiv im Kampfe um seine Befreiung beteiligt oder unter dem nazistischen oder faschistischen Terror gelitten haben".
Obwohl sich Fürst Salm nachweislich mit aktiver Gegnerschaft zum Nationalsozialismus ausgezeichnet hat, wurde ihm auf der Grundlage der Benes-Dekrete die Staatsbürgerschaft entzogen. Diese menschenrechtswidrige Entscheidung hat Innenminister Langer mit seiner Zurückweisung eines erneuten Einspruchs der Nachkommen Fürst Salms bestätigt. Damit erlangt wiederum ein Unrechtsdekret der Nachkriegszeit aktuelle Wirkung.
Es ist Aufgabe der Europäischen Union ihre Mitgliedstaaten auf die geltenden Völker- und Menschenrechtsstandards hinzuweisen und auf ihre Umsetzung zu dringen.
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