Börnsen/Grütters: Deutschland endlich auch Vertragsstaat im UNESCO-Kulturgüterschutz-Abkommen
Berlin (ots)
Anlässlich der Verabschiedung eines Ausführungsgesetzes zur UNSECO-Konvention zum Kulturgüterschutz in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien erklären der kulturpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen MdB, und die Obfrau, Prof. Monika Grütters MdB:
Die seit 36 Jahren in Deutschland geführte Debatte um einen Beitritt zum UNESCO-Übereinkommen vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut hat gestern mit der Verabschiedung eines nationalen Ausführungsgesetzes durch die Koalitionsmehrheit der Kulturpolitiker des Bundestages ein gutes Ende gefunden.
Mit Kulturstaatsminister Bernd Neumann haben die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen als Erfolg zu verbuchen, dass sich Deutschland in die Gemeinschaft der Vertragsstaaten einreihen wird. Diese garantieren die sowohl den eigenen Kulturgütern als auch den schützenswerten Objekten aller Mitgliedstaaten Schutz vor unerlaubter Ausfuhr und illegalem Handel. Seit der Verabschiedung 1970 sind der UNESCO-Konvention bereits 110 Länder beigetreten, darunter so kunsthandelsstarke Länder wie die USA, Großbritannien oder die Schweiz.
Mit dem gestrigen Beschluss erhalten der Kunsthandel, die Museen, die Archäologie und der Münzhandel Rechtssicherheit im Umgang mit Kunstgegenständen. National bedeutsames Kulturgut der Mitgliedstaaten, insbesondere die archäologischen Funde werden international wirksam geschützt.
Nach intensiver Debatte mit betroffenen Kreisen und einer öffentlichen Anhörung haben CDU/CSU und SPD in einem Änderungsantrag den geäußerten Bedenken seitens der Fachleute Rechnung getragen und einen ausgewogenen Interessensausgleich unterbreitet.
Um unbekannten archäologischen Fundstücken den größtmöglichen Schutz vor illegaler Ausfuhr zu gewähren, wird den Herkunftsstaaten eine Frist von einem Jahr, nachdem sie vom Verlust Kenntnis erlangen konnten, eingeräumt, um die wirksame Rückgabe zu ersuchen. Innere Unruhen, kriegerische Auseinandersetzungen oder vergleichbare Umstände setzen diese Frist zudem außer Kraft - eine Klausel, die den jüngeren Erfahrungen im Irak Rechnung trägt.
Der Kunsthandel wird durch Aufzeichnungen den Nachweis für die Rechtmäßigkeit seiner Geschäfte erbringen und damit auch zur Vermeidung illegalen Kulturguthandels beitragen. Um dieser Auflage einen angemessenen Rahmen zu geben, werden die Aufzeichnungspflichten erst ab bestimmten Wertgrenzen für die einzelnen Kulturgut-Kategorien wirksam. Die ursprünglich vorgeschlagene Wertgrenze Null bei archäologischen Fundstücken wurde von den Koalitionsfraktionen auf 1000 Euro angehoben. Damit wird den Interessen von Archäologie und Kunsthandel Rechnung getragen.
Schließlich erhält auch der Schutz unseres eigenen nationalen Kulturgutes mit dem Änderungsantrag der Koalition eine sichere Grundlage. Danach können künftig auch Objekte im Besitz der öffentlichen Hand in die Liste national wertvollen Kulturgut und Archivgutes aufgenommen werden. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien erhält zusätzlich zu den Eigentümern ein entsprechendes Antragsrecht bei den Ländern.
Darüber hinaus haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag aufgefordert, nach Ablauf von drei Jahren einen Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes vorzulegen. Das Vorhaben, die dann gewonnenen Erfahrungen bei der Umsetzung des neuen Gesetzes konstruktiv zu nutzen, zeigt Respekt vor einem internationalen Völkerrechts-Abkommen.
Im Februar 2007 wird das Gesetzesvorhaben in abschließender Beratung im Deutschen Bundestag behandelt. Die CDU/CSU - Bundestagsfraktion wird gemeinsam mit der Bundesregierung damit einen wertvollen Beitrag zum Kulturgüterschutz leisten. Internationale Anerkennung für die vorbildliche Umsetzung der Konvention haben die Fachleute dem Regierungsentwurf bereits im Entwurfsstadium bescheinigt.
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