Bernhardt/Fahrenschon: Unternehmensteuerreform stärkt den Standort Deutschland
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Anhörung zum Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB, sowie der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU Landesgruppe, Georg Fahrenschon MdB:
Die öffentliche Anhörung des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag zur geplanten Unternehmensteuerreform 2008 der großen Koalition ergab auf der einen Seite eine breite Zustimmung der Fachverbände und Steuerexperten zu dem Grundanliegen der Reform - das deutsche Steuerrecht durch die massive Absenkung der Steuersätze international konkurrenzfähiger zu machen.
Auf der anderen Seite wurden im Wesentlichen Änderungswünsche genannt, die auch bereits von der Union in der 1. Lesung am 30. März 2007 im Deutschen Bundestag angesprochen wurden. Bis zur geplanten Verabschiedung der Reform am 25. Mai 2007 durch den Deutschen Bundestag wollen wir ausgehend von der Anhörung über weitere mögliche Optimierungen diskutieren. Dabei handelt es sich u. a. um folgende Punkte:
- Senkung der Bürokratiekosten insbesondere durch Veränderung der Bestimmungen über die steuerliche Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter. Dabei geht es sowohl um eine eventuelle Erhöhung der vorgesehenen Beträge als auch um eine Verringerung der Abschreibungsdauer.
- Die vielzitierte Zinsschranke, durch die das deutsche Steuersubstrat gesichert werden soll, darf nicht wichtige Finanzierungsinstrumente wie z. B. Leasing, Factoring, PPP oder Private Equity gefährden.
- Die einzelnen Bestimmungen im Zusammenhang mit Funktionsverlagerungen und Verlustvorträgen dürfen ebenfalls nicht notwendige Umstrukturierungen, Investitionen und Sanierungen verhindern.
- Die vorgesehene Thesaurierungsbegünstigung und der verbesserte Investitionsabzugsbetrag werden im Einzelnen in Folge der Anhörung intensiv geprüft werden.
Wir sind zuversichtlich, dass es uns gelingt, gemeinsam mit den Sozialdemokraten den vorliegenden Gesetzentwurf im Rahmen der vereinbarten Steuerentlastung von 5 Mrd. Euro weiter zu optimieren und wie geplant am 25. Mai 2007 im Deutschen Bundestag in 2/3. Lesung einvernehmlich zu verabschieden.
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